Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ein Verein stellt auf seinem Vereinsgelände Schilder auf, die „Vereinsgelände XY - unbefugtes betreten verboten“ aussagen.
Wann wird ein Betreten befugt?
Und mit welchem Zusatz würde man ausschließen, dass man für (nicht fahrlässig verursachte) Schäden des Besuchers nicht haften muss.
Und müsste man trotz Fahrlässigkeit haften, wenn man das Betreten durch Unbefugte verboten hat?
Vielleicht kann sich ja jemand vorstellen, wie ein Verein sich und sein Vereinsgelände am besten schützen kann.
Vielen Dank bereits vorab!
Gruß
Jörn