Hallo,
in welchen Abständen muss in Parkhäfen die Beschilderung für Parkscheiben (Zusatzzeichen 1040-32) angebracht werden? Gibt es hierfür eine einheitliche Vorschrift?
Wie sieht es aus, wenn man wendet, auf der anderen Siete parkt und das Schild nicht sieht, da es etwa fünfzig Meter hinter der Wendestelle steht?
Danke!
Moin,
Wie sieht es aus, wenn man wendet, auf der anderen Siete parkt
und das Schild nicht sieht, da es etwa fünfzig Meter hinter
der Wendestelle steht?
Dann muss man gucken gehen!
Gruß,
-Efchen
Hallo,
wenn sich nichts geändert hat, sind 150 m Fußweg zumutbar.
Gruß
haWeThie