also vor Versteigerung sollten Sie schon wissen, wie die Finanzierung aussieht. Ggfs. können erstmal die 10% Sicherheitsleistung finanziert werden. Ich würde keinesfalls ohne Finanzierung mitbieten.
Natürlich hat der Verkäufer die Möglichkeit mitzubieten, das ist aber meistens nicht der Fall, da die Versteigerung gemacht wird, weil jemand kein Geld mehr hat …
die ist eine Teilungsversteigerung, also keine übliche Versteigerung wo jemand kein geld hat. Hier ist es der Fall, dass ein ehepaar sich nicht einig ist, wer welchen teil des Hauses bekommt. Jetzt wird es teilversteigert und in geld umgewandelt. Danach wird das geld geteilt. Die Eigentümer können mitbieten, um entweder den Ertrag zu steiegrn, oder einer der ehepartner will die restliche hälfte kaufen um das haus alleine zu bewohnen.
was meinst du mit „die Eigentümer werden
Deinen Höchstbetrag finden…“?
Ne bin nicht selbst betroffen, kenne auch die Parteien nicht. Ich habe dies zufällig mitbekommen. Nur ist eine Versteigerung für mich komplett neu. Wusste zuvor nicht auf was ich achten muss.
Nächste Woche habe ich erst einmal einen Termin bei meiner Bank um mich da beraten zu lassen. Und dann gehe ich mal zum gericht um die Akte einzusehen. Werde wahrscheinlich im Gutachten auf viel Fachsprache stoßen, doch ich erhoffe mir Klärungshilfe im gericht. Wichtig ist wahrscheinlich, dass das Haus nicht belastet ist mit irgend welchen Extrakosten oder Rechten von Dritten.
Es mag wirklich sein, dass das haus schon längst abbezahlt wurde nur die Eigentümer im Streit sind, da die das Haus nicht aufteilen können. Dies ist in soweit ein Problem, dass die andere Partei, die den Antrag nicht gestellt hat, dagegen ist. Das heißt diese Person kann dann auch NEIN sagen? Wahrscheinlich hat diese Person auch interesse die andere hälfte selbst zu kaufen, um das Haus selbst zu bewohnen.
Meinst du hiermit "in Erfahrung bringen ob der
Antragsgegener der ZV beigetreten ist", ob die Gegenseite einverstanden ist, das Haus auf diese Art in Geld umzuwandeln/zu verkaufen?
Ist nicht so einfach. Dnake aber für die Antwort.
Gruß Karin
mit „die werden Deinen Höchsbetrag finden“ meine ich, dass die Eigentümer Dich so hoch treiben werden wie nur irgend möglich… is ja auch verständlich… Da sollte man also gaaaanz cool bleiben… denn eigentlich wollen die ja das Haus verkaufen… Du kannst ja auch ein anderes kaufen…
Die Geschichte mit dem Beitritt zur ZV … ich erkläre das mal so…
Angenommen „Sie“ stellt den Antrag auf Teilungsversteigerung und er tritt dem Angtrag nicht bei (weil er ja wahrscheinlich eigentlich dagegen ist)
dann hat er einen großen Fehler begangen, denn dann liegt die Möglichkeit der Ablehnung eines Gebotes nur bei „Ihr“… Dass heißt sie kann alle guten Gebote ablehnen und ggfls. später slbst günstig kaufen…
Tritt er bei liegt das Recht bei beiden… Dadurch sind die Chancen von anderern Bietern (Dritten)reeller…
Wenn Du die Informationen hast, kannst Du Dir überlegen wie Du vorgehen magst…
Meld Dich einfach, wenn Fragen auftauchen… sofern ich helfen kann und Info habe, werde ich diese gern weitergeben.
Hallo Karin,
ja bei einer Teilungsversteigerung gibt es natürlich die MÖglichkeit des anderen Eigentümers mitzusteigern. Ich würde also erstmal die FInanzierung sichern und dann soweit mitbieten, wie Ihnen das Eigentum wert ist.
Tut mir furchtbar leid, aber diese Frage geht leider nicht in die Richtung meines Wissens. Hoffe, Du hast von anderen eine befriedigende Antwort erhalten. Toi Toi Toi.