Beschl. zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Hallo zusammen,

ich bin an einem Haus interessiert, dass versteigert wird.

Ich bin erst seit 3 Monaten fest angestellt ( Dipl. Ingeneurin) und kann noch nicht die Sicherheitsleistung von 10% zahlen. Welche Möglichkeiten gibt es da?

Was muss ich noch bei so einer VErsteigerung achten? Die Eigentümer können ebenso mitbieten, um den Preis hoch zu treiben oder?

Muss ich erst zu meiner Bank, um nach einer Finanzierung zu fragen?

Puh, ganz viele Fragen habe ich :wink:

Gruß Karin

Hallo,

zu der Sicherheitsleistung kann ich leider nicht sehr viel sagen. Was hat es mit der Sicherheitsleistung auf sich?

Aus dem Bauch heraus kann ich mir nicht vorstellen, das die Eigentümer mitstimmen dürfen bzw. können. Es bringt ja nichts, wenn der Eigentümer höchstbieter ist, hat der der die Zwangsversteigerung betreibt ja nur Kosten gehabt.

Es gibt ja ein Minimalbetrag der geboten werden muss. Ich kann mich nicht mehr so richtig erinnern, wie der sich zusammengesetzt hat. Ist dieser Betrag nicht erreicht, wird das Haus nicht versteigert. Daher hat es keinen Sinn für die Eigentümer mitzusteigern. Würde der Zuschlag nach dem Minimalbetrag an Sie erfolgen, haben die Eigentümer nichts erreicht.

Die Finanzierung sollte stehen, wenn Sie dort mitbieten. Das Gebot, was dann abgegeben wird ist bindend und da muss, soweit ich mich erinnere, muss da schon die Finanzierungszusage stehen.

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

LG

Hallo Karin,

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie du auf mich gekommen bist, aber ich muss dir leider sagen, dass ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht auskenne.
Trotzdem weiterhin viel Erfolg.

Miriam Müller

Hallo,
ohne die Sicherheitsleistung brauchst Du erst gar nicht bieten. Deine Gebote werden nicht angenommen bzw. abgelehnt.

Infos über die Versteigerung gibt es da:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Hallo Karin,
ich habe Ihnen hier etwas zum Nachlesen geschickt.

http://www.teilungsversteigerung.net/index.html#tipp…

Hier sollten Sie alles Wichtige finden.
Liebe Grüße und viel Erfolg

Hallo Karin,

eine Zwangsversteigerung ist generell eine recht komplizierte Sache.

Wichtig ist nicht nur, dass Sie die Sicherheitsleistung von 10 % haben sollten, sondern die Finanzierung insgesamt. Wenn Sie nämlich in der Zwangsversteigerung das so genannte Meistgebot abgeben, sind Sie an dieses Gebot gebunden. Der Gläubiger könnte allein schon aufgrund des sodann zu ergehenden Zuschlagsbeschlusses gegen Sie vollstrecken.

Wollen Sie das?

Sicher nicht.

Also - setzen Sie sich bitte mit Ihrer Bank zusammen und stricken Sie eine vernünftige und seriöse Finanzierung. Bekommen Sie die Finanzierung nicht, lassen Sie die Finger von der Versteigerung weg.

Viel Glück.

Hallo Karin,

Du solltest auf alle Fälle vorher zu Deiner Bank, denn wie willst Du sonst den Kaufpreis zahlen, wenn Du das Objekt ersteigerst?!
Die Sicherheit kann auch in Form einer Bankbürgschaft geleistet werden. Darüber wird Dich die Bank dann sicherlich auch informieren.
Desweiteren können auch die Eigentümer mitbieten und den Preis in die Höhe treiben.

Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, was Du machst, wenn die Bewohner nicht ausziehen wollen? Du mußt dann für viel Geld einen Gerichtsvollzieher beauftragen ( Kosten der Spedition sind teilweise sehr hoch ) und die Bewohner zwangsräumen lassen.

Mein Tipp, lese Dich erstmal ein bißchen in die Materie rein, schaue Dir einige Versteigerungstermine an und mache Dir ein Bild, was alles passieren kann.

Und auch das Gutachten für das Objekt solltest Du mit jemanden erörtern, der Ahnung von Immobilien hat.

Viel Erfolg
wünscht Dir eine Freundin

Hallo, nichts für ungut aber du gehst da ein wenig blauäugig ran oder?

Wird dein Wunschobjekt nun Zwangsversteigert, oder ist es eine Teilungsversteigerung? Ich vermute mal angesichts der Überschrift zweiteres.

Ich kann dir nur raten zeitnah mal ein paar Zwangsversteigerungsterminen als Zuhörer beizuwohnen, das bringt dich schon weiter.

Die Finanzierung muss natürlich stehen. Du brauchst demzufolge ein klares Limit für dein Maximalgebot! Die Sicherheitsleistung kannst du dann in bestätigter Bankbürgschaft nachweisen. Rede einfach mit der finanzierenden Bank!

Theoretisch können auch die Eigentümer mitbieten. Das kann natürlich auch für die nach hinten losgehen.

Vieleicht gehst du mal mit einer kundigen Person zum ericht. Da gibt es immer eine Publikumsakte zum versteigernden Objekt.

ml.

Hallo,
ich denke mal die Bank kann das finanzieren und eine Bürgschaft ausstellen, dass wenn der sZuschlag an Sie erteilt wird die Zahlung garantiert ist. Hier weiss auch der Bankberater bestens bescheid, den würde ich mal fragen.

Die Eigentümer können wenn sie Das Geld haben mitbieten aber es wird schon geachtet, dass kein schmuh betriben wird.

Ich würde mal beim Bankberater nachfraen was es für Möglichkeiten gibt. die sind da gut informiert und kenne nsich aus.

Hallo Karin,

grundsätzlich kann bieten wer mag.
Jedoch ist es so gut wie ausgeschlossen, dass der Schuldner selbst bietet. Das Gebot muss ja durch Sicherheitsleistung (10%) glaubhaft gemacht sein und der zust. Rechtspfleger muss dies auch feststellen.

Man kann seit 2007 nichts mehr bar erledigen, sondern nur noch folgend…

1.Bundesbankscheck/Verrechnungsscheck

Der Scheckaussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein.

Der Scheck darf nicht auf das eigene Konto bezogen sein.
Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Die Vorlagefrist muss eingehalten werden.
2. Bürgschaft durch zugel. Kreditinstitut
Bürgschaft muss unbefristet und unbedingt sein.
3. Überweisung an Gerichtskasse (Vorkasse)
Lasse Dir sicherheitshalber die Kontonummer telefonisch vom Amtsgericht bestätigen, da sich dies ändern kann. Achte auf die Laufzeiten für Überweisungen. Der rechtzeitige Geldeingang ist unbedingt notwendig! Auf der Überweisung sind folgende Angaben pflicht, damit die Sicherheitsleistung von der Gerichtskasse eindeutig zugeordnet werden kann:

Name des Amtsgerichts
Geschäftszeichen des Verfahrens
Stichwort „Sicherheit“
Tag des Versteigerungstermins
Name und Vorname des Bieters

Wie gesagt, es gibt nur noch diese Möglichkeiten… im Verfahren…
Wenn Du jedoch bei der zust.ZVerst.Abt. das Gutachten einsiehst, oder den entsprechenden Grundbuchauszug, dann wirst Du den Gläubiger herausfinden. Es kann nicht schaden, sofern man eine Finanzierung vorweisen kann, sich mit diesem in Verbindung zu setzen und evtl. Möglichkeiten eines Kaufes der Immobilie zu besprechen.

Ich hoffe ich konnte helfen

Lieben Gruß

Spoxxo

Hallo,
ich bin keine Expertin für Zwangsversteigerungen. Nur soweit ich weiß, wird bei Gericht heutzutage im Termin kein Bargeld mehr verlangt, sondern eine Bankbürgschaft.
Wichtig zu wissen wäre noch, ob es sich um den ersten Versteigerungstermin handelt. Dann müssen nämlich 50 % des Verkehrswertes geboten werden.
Lies doch mal das:
http://www.immopilot.de/Bauherren/Zwangsversteigerun…
Liebe Grüße von Angelika

Hallo,

die Finanzierung muss auf jeden Fall vorher geklärt sein. Wie wollen Sie sonst zahlen?
Die 10% müssen vorher an das Gericht überwiesen werdeen, oder per Landesbank-SCheck nachgewiesen werden. Sonst kann man gar nicht mitbieten.

Wenn ein Eigentümer seinen Kredit nicht mehr bedienen kann kommt es zur Versteigerung. Warum sollte der Eigentümer mitbieten, bzw. von was will er den Kaufpreis zahlen. Er wird von keiner Bank Geld bekommen. Macht also gar keinen Sinn.

Also, am besten erst mal zu Ihrer Bank gehen und sich informieren ob Sie Geld bekommen und wenn ja, wieviel überhaupt.
Erst dann wissen Sie wieviel Sie mitbieten können.
Außerdem müssen Sie auch für den Fall vorgesorgt haben, wenn die Eigentümer das Haus nicht räumer, müssen Sie diese rausklagen und das kann einige Tausend kosten, die Sie nie wieder zurück bekommen werden.
Versteigerung bedeutet eben auch immer Risiko.
Oder was passiert wenn Sie das Haus gekauft haben und die Eigentümer setzen es z.B. unter Wasser oder verwüsten es vor Auszug noch?
Mal bedacht??

Vielleicht hilft es mal beim Nachbarn zu fragen, was es für Leute sind.

Also, gut überlegen.

Gruß
Düren

Hallo Freundin,

ob in´diesem haus jemand wohnt, weiß ich leider noch nicht. Ist immerhin nicht die übliche Zwangsvollstreckung, dass jemand etwas weggenommen wird, sondern wird das haus in geld umgewandelt, damit sich die Gemeinschaft(Ehepaar) das Geld teilen kann.

Da Gutachten kann ich leider nicht kopieren oder mitnehmen. Muss ich im Amtsgericht lesen. Die ganzen Fachwörter werdei ch wahrscheinlich auch nicht verstehen. Gibt es wichtige Punkte die ich beachten muss? Also ich muss auf jeden Fall schauen, ob irgend welche Rechte vorhanden sind. Rechte im Sinne von verpflichtenden Zahlungen an irgend welche dritte… was noch?

Das Haus ist ein älteres Haus. Müsste komplett saniert werden. Der Verkehrswert liegt bei 150000. Was schätzst du ab, wie viel dies kosten würde?

Wohnfläche ist 180m² und Nutzfläche sind 32m². Was ist der Unterschied zwischen Wohn und NUtzfläche?

Danke

Hallo Karin,

leider bin ich im Versteigerungsrecht nicht firm. Sorry, dass ich Dir nicht helfen kann. Aber ruf doch einfach einmal bei Gericht an, die sind dort richtig nett und helfen einem bei Fragen sehr oft gerne weiter.

Gruß

Hallo,

danke für die Antwort. Es ist keine übliche Zwangsversteigerung. Es ist eine teilungsversteigerung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehepaar sich im Scheidungsfall das Haus teilen muss. Durch die teilungsversteigerung wird das Haus in geld umgewandelt um anschließend auf das Ehepaar aufgeteilt zu werden.

Deshalb denke ich nicht das darin jemand wohnt und Probleme machen könnte. Es ist ein älteres Haus ca 180m². Müsste saniert werden. Hast du einen Tipp um die Kosten abschätzen zu können? Gutachten ist beim Gericht einsehbar. Aber nicht mitzunehmen…

Hallo,

danke für die Antwort. Es ist keine übliche Zwangsversteigerung. Es ist eine teilungsversteigerung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehepaar sich im Scheidungsfall das Haus teilen muss. Durch die teilungsversteigerung wird das Haus in geld umgewandelt um anschließend auf das Ehepaar aufgeteilt zu werden.

Es ist ein älteres Haus ca 180m². Müsste saniert werden. Hast du einen Tipp um die Kosten abschätzen zu können? Gutachten ist beim Gericht einsehbar. Aber nicht mitzunehmen… Ich hatte im Grundbuchamt angerufen, da wurde mir gesagt, dasss ein Grundbuch nicht öffentlich ist und nicht einsehbar ist. Oder liegt ein auszug aus dem Grundbuch dem Gutachten bei?

Danke

danke werde ich so machen.

Es ist ein älteres Haus ca 180m². Müsste saniert werden. Hast du einen Tipp um die Kosten abschätzen zu können? Gutachten ist beim Gericht einsehbar. Aber nicht mitzunehmen…

Nutzfläcje ist 50m². Muss ich also 180-150m² rechnen, wenn das Haus saniert werden soll?

Hallo,

danke für die Antwort. Ich hatte mich zuvor noch nie mit Versteigerungen auseinander gesetzt. es ist ja keine übliche Zwangsversteigerung, sondern eine Teilungsversteigerung.

Werde zur Bank gehen und mich beraten lassen.

Hast du eventuell einen Tipp, wie Sanierungskosten abzuschätzen sind? Ist ein ca 180m² älteres Haus. Nutzfläche ca 50m². Sind das also effektic 180-50=130m²?

Gutachten ist beim Gericht einsehbar. Aber nicht mitzunehmen… Kann leider nicht zu Versteigerungen um zuzuhören, da ich berufstätig bin und frei nehmen müsste. Weiß auch nicht wen ich zum Gericht mitnehmen soll, der die Fachsprache im Gutachten versteht…

Was wäre wichtig zu beachten im Gutachten? Ist ein Auszug aus dem grundbuch auch Teil der Gerichtsakte?

danke

Hallo Karin,

bei einer Teilungsversteigerung wird dann aber die Forderung der Gläubiger fällig, heißt also, dass ein Gebot mind. so hoch sein muss das alle Schulden, Zinsen , Gebühren etc. bezahlt werden.
Bei einem hoch belasteten Haus also wahrscheinlich ein sehr hoher Betrag…

Falls das Haus nur gering belastet ist, steht einem geringen Gebot das Interesse der Eigentümer entgegen.
In einem solchen Fall kann man direkt mit den Eigentümern kontakt aufnehmen. Aber ob das sinnvoll ist??? Man muss ja davon ausgehen, dass die nicht miteinander können, sonst wäre so eine Teilungsversteigerung ja zu umgehen gewesen.

Die wird ja nur auf Antrag eines Miteigentümers eingeleitet…
Um einenAuszug aus dem Grundbuch zu erhalten muss man berechtigtes Interesse haben… was ja eigentlich bei Kaufabsicht gegeben ist… wenn dies durch ein Notariat geschieht funktioniert dass auf jeden Fall.
Aber im Gutachten sollten die Belastungen des Hauses aufgführt sein…

Das heißt… die finanzierende Bank kann Dir sagen welcher Betrag mindestens zu zahlen ist… die Eigentümer werden Deinen Höchstbetrag finden…
Du solltest auf jeden Fall in Erfahrung bringen ob der Antragsgegener der ZV beigetreten ist… wenn nicht läuft dass Verfahren eh schräg… das heißt, der Antragsteller hat alle Möglichkeiten und kann ohne Begründung alle Gebote ablehnen… Entweder weil er selbst günstig ersteigern will, oder um den Preis so weit nach oben zu treiben wie es geht.

Bist Du selbst betroffene oder kennst Du die Parteien??

Ich hoffe ich konnte helfen??

Stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung…

LG
Spoxxo

Tja, bei Teilungversteigerung kann ein Partner natürlich mitbieten.

Die Kosten für die Sanierung kann nur ein Architekt oder die entsprechenden Handwerker abschätzen. Die werden aber auch keine Ferndiagnose erteilen. Aber vielleicht können Sie dir „Etwa-Preise“ nennen.
Außerdem musst du abschätzen, was umbedingt vor Einzug gemacht werden muss und was noch etwas Zeit hat und erst in einigen Jahren fällig wird.

Aber Handwerker sind recht teuer und die Kosten einer Sanierung sind nicht zu unterschätzen.

Vielleicht kannst du auch mal bei MyHammer reinschauen und nachsehen, was Handwerker für einzele Arbeiten nehmen. Hilft evtl. auch weiter.

Viel Glück
Düren