Beschlagene Fenster

HalliHallo Ihr Lieben,

folgende Situation: Mein Freund und ich leben in einer 2-Zimmerwohnung auf 50qm². Unser Schlafzimmer ist ca 15qm² groß und gerade jetzt im Winter ist es mir aufgefallen, dass das Fenster von innen ziemlich stark beschlagen und es sehr, sehr lange dauert bis der Dunst auch wieder abgezogen ist. Natürlich weiß ich, dass das für diese Jahreszeit normal ist, auch weil wir zwei Personen in diesem Zimmer sind. Aber als ich neulich mein Regal von der Wand neben dem Fenster weggezogen haben, waren dort überall kleine Schimmelsporen. Unten waren mehr als oben. Das Regal steht auch nicht total an der Wand gequetscht, davor ist noch eine Fußbodenleiste, sodass der Abstand vom Regal zur Wand mindestens 3-4 cm beträgt und die Wand somit „atmen“ kann. Das ist doch nicht mehr normal, oder?
Des Weiteren bin ich nicht ständig Zuhause bzw. verbringe die meiste Zeit in der Uni. Ich lüfte somit nach dem Aufstehen und schließe die Fenster, wenn ich das Haus verlasse. Ungefähr ist das Fenster eine Stunde geöffnet. Der Dunst ist bis dahin aber immer noch nicht vollkommen weg. Wenn ich dann abends nach Hause komme riecht es in dem Zimmer  immer richtig muffig und ja ich würde sagen je näher ich ans Fenster gehe, sogar schimmelig. Ein ganz eigenartiger Geruch.

Weiß hier vielleicht jemand Rat?

Liebe Grüße

Ich habe mich noch nicht bei dem Vermieter gemeldet, weil ich nicht weiß, wie es hier mit dem Recht und der Beweislast auszieht. Der Vermieter könnte mir ja anzetteln nicht richtig zu lüften…
Übrigens habe ich die Schimmelporen an der Wand erstmal oberflächlich entfernt mit Breff „Schimmel und Bakterien“ das hat recht gut funktioniert, da bis jetzt noch nichts neues wieder aufgetreten ist.

Hi,

nachdem Deine Antwort gelöscht wird, weil Du die Vorschaltseite, die da lautet:

_Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden._

einfach weggeklickt hast ohne sie zu lesen, eine Bitte:

Wenn Du Deine Frage neu stellst, bitte sage doch etwas zu Deinem Heizverhalten. So wie Du lüftest, ist es schon mal falsch.

Gruß
Tina

Hallo!

Man MUSS das dem Vermieter melden,sonst macht man sich in jedem Fall schadenersatzpflichtig. Es kann ja Bauschäden geben,die der Vermieter kennen und beheben lassen muss, damit Schaden nicht schlimmer wird.

Beschlagene Fenster,eigentlich normal,wenn der Raum eher kühl und durch die Nutzung(Schlafen) feucht ist. Fensterscheiben morgends abwischen, was weg ist muss man auch nicht erst weglüften.

Man muss  lüften, aber nicht 1 Stunde auf Kipp !  Das ist schädlich und macht es eher schlimmer als besser. Fensterleibung und Wand in Nähe kühl zu stark aus, es kondensiert dort aus. Dort kann sich Schimmel ansiedeln.
Und hat sich offenbar bereits. Siehe Muffgeruch und Punktschimmel.

Mehrfach am Tage muss man kurz aber kräftig lüften. Also mind. morgens nach dem Aufstehen 5-10 Minuten Fenster ganz auf. Möglichst Durchzug ,also Tür oder 2. Fenster im Nebenraum auf.
Und wenn man tagsüber abwesend ist, dann abends nochmals Durchzug.
Das wäre absolutes Minimum.

Und man muss ausreichend heizen !

Möbel an Außenwand müssen Abstand haben, Heizungswärme muss Chance haben, auch die Wand hinter den Möbeln zu erwärmen. 3-4 cm ist zu wenig. Offenes Regal ohne Rückwand mag gehen solange Regalfächer nicht weitgehend zugestellt sind.

MfG
duck313

Hallo

Man muss  lüften, aber nicht 1 Stunde auf Kipp ! 

Wo steht denn da was von ‚Kipp‘? Ich habe nichts dergleichen gefunden.

Was ich allerdings vermisse sind Hinweise darauf, ob in der Zwischenzeit der Raum beheizt wird. Ich glaube, ohne Heizen wird das auch nichts in der kalten Jahreszeit.

Und man muss ausreichend heizen !

Genau das wollte ich gesagt haben …

Viele Grüße

Um es mal deutlich auszudrücken:

So, wie es sich liest ist dein Problem selbstgemacht. Verursacht durch dein Lüftungs- und Heizverhalten. Es könnte sogar sein, dass du gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig wirst, wenn du die Wohnung nicht ordentlich pflegst. Es gibt meist einen entsprechenden Passus im Mietvertrag, der das Heizen und Lüften betrifft.

Schau mal im Web, da gibts jede Menge schlaue Ratgeber zum optimalen Lüften und Heizen.

Hallo,

grundsätzlich gilt, wie hier schon gesagt, dass der Mieter ausreichend lüften und heizen muss. Das gilt insbesondere bei den superdichten, modernen Fenstern. Möbel sollten bei Außenwänden mindestens 5 cm Abstand haben. Ausreichend lüften heißt, die Fenster komplett bis zu 15 Min. öffnen. Dies mehrmals am Tag, empfohlen wird bei wärmegedämmten Häusern sogar stündlich. Fenster nicht kippen. Das kühlt die Laibungen zu stark aus und verstärkt Schimmelrisiko.

Ansonsten ist das aktuell ein schwieriges Thema. Die Rechtsprechung scheint in die Richtung zu gehen, dass nötiges sehr häufiges Lüften am Tag nicht zumutbar ist. Der Vermieter müsste dann Abhilfe mit nutzerunabhängigen Belüftungen sorgen.

Gruß
Jogi

Man muss  lüften, aber nicht 1 Stunde auf Kipp ! 

Wo steht denn da was von ‚Kipp‘? Ich habe nichts dergleichen
gefunden.

Um so schlimmer, wenn eine ganze Stunde lang nicht nur per Kippstellung gelüftet wird.

Ansonsten ist das aktuell ein schwieriges Thema. Die
Rechtsprechung scheint in die Richtung zu gehen, dass nötiges
sehr häufiges Lüften am Tag nicht zumutbar ist. Der Vermieter
müsste dann Abhilfe mit nutzerunabhängigen Belüftungen sorgen.

Genau so ist das, wen wundert’s. Ein hoch gedämmtes Haus mit dichten Fenstern braucht eine kontrollierte Wohnraumlüftungsanlage, idealerweise eine mit Wärmetauscher. Alles andere ist eine Halbsanierung, die die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung verschlechtert, da der übliche berufstätige Nutzer mit einem gewissen Schlafbedürfnis die fortan erforderliche stündliche Querlüftung rund um die Uhr selbst gar nicht zu leisten imstande ist. Schreibt dir ein Fachmann bei jedem Rechtsstreit über „Schimmelbildung nach Sanierung durch falsches Nutzerverhalten“ ins Gerichtsgutachten. Und wie heißt es dann so schön in der Urteilsbegründung: „Wie der Gutachter in sich schlüssig und nachvollziehbar darlegt,…“

Gruß
s.