Beschlagnahme durch den Zoll vom Plagiat

Hallo, ich habe eine frage, unswar ich weiß ich bin selber schuld aber ich habe im Internet aus China 2 gefälschte Louis vuitton Taschen bestellt. es war mir aber überhaupt nicht bewusst, dass man per post, gefälschte ware nach Deutschland bringen darf! Ich hab ein unheimlich schlechtes Gefühl… Ich hatte vom Zoll ein Brief geschickt bekommen, wo es drinn stand dass das Päckchen zum abholen beim zoll ist und ich innerhalb zwei Wochen es abholen kann…
ich war dort und hab natürlich die Taschen nicht bekommen sondern dort zur Vernichtung gelassen. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich doch nicht zum Zoll gegangen :frowning: :frowning: ich weis binselber Schuld das ich so naiv war und das Zeug bestellt habe, jetzt würde ich sowas nie nie nie wieder tun… !! 
Ich hab totale Angst dass ich jetzt eine Anzeige bekomme, bitte bitte gibt mir eine Auskunft… muss ich jetzt mit einer Geldstrafe und oder anzeige rechnen???

Hallo Roselady,
eine Anzeige hast Du wohl nicht zu befürchten. Die Taschen wurden auf Antrag des Rechteinhabers beschlagnahmt und werden nun auch auf dessen Antrag hin vernichtet. 
Der Zoll führt nur strafrechtliche Ermittlungen, wenn der Verstoß von „öffentlichem Interesse“ ist. Das dürfte bei der Einfuhr von 2 Taschen durch eine Privatperson nicht der Fall sein. Daher glaube ich nicht dass Du strafrechtliche Konsequenzen befürchten musst.
Beste Grüße
Pippilotta

plagiate

unswar

dieses wort ist gefälscht.

das wird sehr teuer.

e.c.

hallo roselady,
pipilotta hat schon alles beschrieben.
ich denke nicht, dass du noch mit weiteren massnahmen rechnen musst. man hätte dir ansonsten schon entsprechende hinweise beim zoll gegeben. gruss
detlef

Hi,

bei Luis Vittuon wird leider teuer… Rechne mal mit 200 Euro aufwärts Bearbeitungskosten der Firma.

Vom Zoll her passiert soweit nichts mehr.

Mist, hatte eine lange Antwort geschrieben und dann Adblock-Probleme…
Also die Kurzfassung: Pippilotta hat grds. recht. Der Zoll gibt solche Sachen zwar regelmäßig an die Staatsanwaltschaft ab, die stellt aber wg. Geringfügigkeit ein.
Wie die Fa. Vitton selbst zivilrechtlich reagiert kann ich nicht sagen, die 200 EUR halte ich aber übertrieben, da die Fa. keinen Aufwand hat, die Arbeit erledigt der Zoll…

Gruß,
floyd_83

Danke an alle die geantwortet haben…
Ich hoffe auch dass nichts weiter kommt…
Hab furchtbare angst mein herz rast, auch wenn ich Nur ganz leicht daran denke :frowning:
so etwas blödes werde ich niemals wieder tun. NİE NİE NİE 

geldstrafe würde ich bezahlen, hauptsache keine anzeige !!! :frowning:((((((((((((((

Oh, das hoffe ich auch
Danke für die schnelle antwort…
LG

Hallo,
Pipilotta hat es auf den Punkt getroffen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Von Seiten der Firma Vittuon wird max. mal eine Unterlassungserklärung auf Sie zukommen. Für die Bearbeitungskosten wird kein Geld erhoben, da der Zoll ja die Arbeit gemacht hat.
Zollechnisch wurden Sie jetzt verwarnt. Nächstes mal wird das sicher weitreichendere Konsequenzen für Sie haben.

Hallo

Zollechnisch wurden Sie jetzt verwarnt. Nächstes mal wird das
sicher weitreichendere Konsequenzen für Sie haben.

Hm, denke ich nicht, solange es sich nicht um Mengen handelt, die ein gewerbliches handeln vermuten lassen. Auch wenn der Zoll hier den Büttel macht, handelt es sich nicht um ein strafrechtlich relevantes Zollvergehen!

Grüße,
.L

Ne ne wird hoffentlich NİE wieder vorkommen…!!

Mal abwarten was kommt. Normal Beschlagnahme + Verwarnungsgeld/Bußgeld. Falls Stellungnahme vorher eingefordert wird immer betonen „privat als geschenk“. Bei der geringen Menge wird es dann maximal mit Bußgeld ausgehen. Falls der rechteinhabe Vitton Privatklage macht, ggf. Anwalt einschalten.