Guten Tag liebe Wissende!
Hoffentlich könnt Ihr mir die nachstehenden, rein fiktiven Fragen beantworten…
Wie ist das Verfahren, wenn ein einspuriges Kraftfahrzeug von der Polizei beschlagnahmt wird, weil der Verdacht besteht, dass es „frisiert“ wurde (wie es gerade wohl bei Jugendlichen öfter mal vorkommt)?
Wenn das Fahrzeug zur Sachverhaltsermittlung auseinandergebaut werden muss:
Hat dann die Eigentümerin/ der Eigentümer ein Anspruch gegen die Polizei, dass das Fahrzeug auch wieder zusammengesetzt wird oder muss frau/ man ggf. einen Bausatz abholen?
Oder ist das abhängig davon, ob sich der Verdacht bestätigt?
Lieben Gruß
Trillian
P. S.: Sollte die Frage doch besser im Verkehrsbrett aufgehoben sein, bitte ich sie dahin zu verschieben. Vielen Dank!
Moin, Trillian,
Wenn das Fahrzeug zur Sachverhaltsermittlung auseinandergebaut
werden muss:
Hat dann die Eigentümerin/ der Eigentümer ein Anspruch gegen
die Polizei, dass das Fahrzeug auch wieder zusammengesetzt
wird
nein. Und angesichts der Tatsache, dass die Polizei sich in solchen Dingen höchst selten irrt…
Du erinnerst Dich sicher an die Zollgrenzen? Da konnte auch jederzeit das ganze Auto zerlegt werden - ohne jeden Anspruch auf Zusammenbau.
oder muss frau/ man ggf. einen Bausatz abholen?
Was für einen Bausatz? Das Fahrzeug wird stillgelegt und muss dann wieder zugelassen werden, entweder - nach entsprechender Korrektur - mit kleinem oder eben großem Nummernschild.
Oder ist das abhängig davon, ob sich der Verdacht bestätigt?
Ich hab noch nie gehört, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hätte
))
Gruß Ralf
Hallo,
Das Fahrzeug wird stillgelegt und muss
dann wieder zugelassen werden, entweder - nach entsprechender
Korrektur - mit kleinem oder eben großem Nummernschild.
und diese Korrektur muss von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden und nicht von einem in der fiktiven Familie zufällig vorhandenen KFZ-Mechaniker.
Beste Grüße
=^…^=
Hallo Ihr Beiden!
Vielen Dank für Eure Antworten.
Also, habe ich es richtig verstanden, dass wenn der zwar unwahrscheinliche Fall eines polizeilichen Irrtums einträte, kein Anspruch darauf bestünde, dass das Fahrzeug wieder zusammengesetzt würde, sofern es denn im Ermittlungsverfahren auseinandergebaut worden wäre?
Warum eigentlich nicht?
Lieben Gruß
Trillian
nein. Und angesichts der Tatsache, dass die Polizei sich in
solchen Dingen höchst selten irrt…
Hi,
und sie kann sich irren, dann darf natürlich kein Bausatz abgeliefert werden.
Du erinnerst Dich sicher an die Zollgrenzen? Da konnte auch
jederzeit das ganze Auto zerlegt werden - ohne jeden Anspruch
auf Zusammenbau.
Aber nur wenn etwas gefunden wurde.
Was für einen Bausatz? Das Fahrzeug wird stillgelegt und muss
dann wieder zugelassen werden, entweder - nach entsprechender
Das Fahrzeug ist ja immer noch zugelassen, warum sollte es abgemeldet werden.
Es erlischt nur die Betriebserlaubnis wenn da etwas gebastelt wurde.
Ich hab noch nie gehört, dass sich der Verdacht nicht
bestätigt hätte
))
Dann fehlt es dir noch etwas an Lebenserfahrung.
Und nicht immer wird ein Sachverständiger, gerade bei Jugendlichen hinzugezogen oder die Maschine sichergestellt. Wenn die Lauser die Tat zugeben würde ein Gutachter und Abschlepper nur unnötige Kosten verursachen.Dann gibt es eine Mängelkarte und das Möpi,Roller oder was das ist darf Nachhause geschoben werden. Muss dann eben innerhalb einer Woche vorgeführt werden. Wer den Rückbau macht ist egeal.
Q-Gruß
Hi,
Wer den Rückbau macht ist egal.
zumindest hier in Badisch-Patagonien nicht.
Da musste ein in einem mir konkret bekannten und anverwandten Fall jeweils der Nachweis erbracht werden, dass der Rückbau durch eine Fachwerkstatt (und nicht durch den ebenfalls fachlich qualifizierten aber keine Kosten verursachenden Bruder) erfolgt ist.
Nachdem der gute Jüngling dusseligerweise zum dritten Mal innerhalb weniger Monate auf seinem frisierten Gerät erwischt worden war, durfte er es dann auch eine geraume Zeitspanne gar nicht mehr benutzen.
Beste Grüße
=^…^=
Also, habe ich es richtig verstanden, dass wenn der zwar
unwahrscheinliche Fall eines polizeilichen Irrtums einträte,
kein Anspruch darauf bestünde, dass das Fahrzeug wieder
zusammengesetzt würde, sofern es denn im Ermittlungsverfahren
auseinandergebaut worden wäre?
Warum eigentlich nicht?
Also,
die Polizei baut nicht so einfach mir nichts dir nichts ein Moped auseinander und gibt es als Puzzle zurück.
Was liegt denn in der Regel vor?
Austausch eines Ritzels ist die häufigste Methode. Tiefgreifende Manipulationen am Motor sind eher selten.
Das Fahrzeug wird zur Beweissicherung sichergestellt/beschlagnahmt.
Dann guckt sich nicht nur ein Polizist das Fahrzeug an, sondern in komplexeren Fällen ( die mehr Wissen erfordern als das bloße Zählen der Zähne des Ritzels)ein Sachverständiger, der ein Gutachten erstellt. In der Regel wird es von ihm wieder in den Originalzustand versetzt bzw. so aufbereitet, dass es evtl. für den Richter sichtbar sein kann.
Stellt der Sachverständige nichts fest, dann hat der Eigentümer selbstverständlich das Recht, es im Originalzustand wieder zu bekommen. Würde die Polizei dies nicht machen, wäre das ein Eingriff in das Eigentum (geschützt durch Art. 14 GG), der aber nur aufgrund eines Gesetzes zulässig ist. Die Sicherstellung/Beschlagnahme nach § 94 StPO ist kein Eingriff in das Eigentum (das käme beim Ersttäter zum Tragen). Würde das Fahrzeug aber beim Wiederholungstäter bechlagnahmt (§ 111 b StPO) ist mit einer Rückgabe eher nicht zu rechnen. Diese Art der Beschlagnahme bewirkt ein Veräußerungsverbot. Ob das Fahrzeug sich dann im Zustand eines Puzzle oder am Stück präsentiert, ist dann eigentlich nebensächlich, da der Eigentümer es eh nicht zurückbekommt.
Der Vergleich mit den Zollbehörden, die ein Fahrzeug an der Grenze durchsuchen, hinkt. Der Reisende hat die Pflicht, Verstecke zu offenbaren. Macht das der Zollbeamte „aus Freundlichkeit“ so macht er das eigentlich für den Reisenden, quasi als (nicht lachen) Service, denn er nimmt ihm die Arbeit ab. Ob der Zollbeamte das Fahrzeug nachher wieder zusammenbaut ist nicht dessen Problem, das ist das Problem des Autobesitzers. Allerdings wird in den meisten Fällen auch dort alles wieder in Originalzustand versetzt.
Gruss
Iru
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Guten Morgen Irubis,
vielen Dank für Deine tolle, ausführliche Antwort - so finde ich es auch logisch.
Wird nichts gefunden, muss ein Fahreug auch wieder in seinen Urzustand versetzt werden, da dem Halter nichts vorzuwerfen ist.
Bestätigt sich hingegen der Verdacht (und das dürfte die Regel sein), dann treten die von Dir geschilderten Folgen ein.
(Ich möchte darauf hinweisen, dass weder ein Angehöriger noch ich auf einem solchen Fahrzeug „erwischt“ wurde, hier ging es nur um eine private Diskussion).
Lieben Gruß und ein schönes Restwochenende
Trillian