Beschlagnahmter Gegenstand eines Dritten

Hallo,

Jemand hat ein Ladenschild abgerissen und wurde von der Polizei dabei erwischt. Ihm wird daher Sachbeschädigung vorgeworfen, die Polizisten haben das abgerissene Schild mitgenommen.
Nun würde der Beschuldigte das Schild gerne (mit Zustimmung des Ladenbesitzers) von der Wache abholen um es wieder zurückzumontieren und somit den entstandenen Schaden zu reparieren.

Wie kann der Beschuldigte also die Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes verlangen, der jemand anderem gehört? Sowas sollte natürlich nur mit Zustimmung des Dritten gehen. Wie würde solch eine Zustimmung/Antrag aussehen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Man muss hier eindeutig unterscheiden zwischen einer Beschlagnahme und einer Sicherstellung!
Die Beschlagnahme ist „höherwertig“ anzusehen, da in dem Falle ein Richter hinzuzuziehen ist, der die Beschlagnahme bestätigt…auch im Nachhinein möglich.
Die beschlagnahmte Sache bekommt der Beschuldigte ganz sicher nicht wieder, da er im dargelegten Fall nicht einmal EIgentümer der Sache ist.
:wink:

Klarer Fall von Muffensausen
Hallo.

Hallo,
Jemand hat ein Ladenschild abgerissen und wurde von der
Polizei dabei erwischt. Ihm wird daher Sachbeschädigung
vorgeworfen, die Polizisten haben das abgerissene Schild
mitgenommen.
Nun würde der Beschuldigte das Schild gerne (mit Zustimmung
des Ladenbesitzers) von der Wache abholen um es wieder
zurückzumontieren und somit den entstandenen Schaden zu
reparieren.

Dazu wird es wohl nicht kommen können.

Wie kann der Beschuldigte also die Herausgabe eines
beschlagnahmten Gegenstandes verlangen, der jemand anderem
gehört? Sowas sollte natürlich nur mit Zustimmung des Dritten
gehen. Wie würde solch eine Zustimmung/Antrag aussehen?

Also wie hier schon gesagt wurde, ist wohl eher eine Sicherstellung, statt Beschlagnahmung. Aber das wird der Beschuldigte besser wissen.
Da das Schild wohl Eigentum des Ladenbesitzers ist, es sei denn der hätte es nur gemietet, wird es nachher wieder an diesen ausgegeben. Der könnte damit einen Dritten beauftragen, auch den Dieb, es abzuholen und zu reparieren und anzubringen. Aber das ist seine Sache und wird wohl eher nicht passieren.
Wenn so etwas letztzlich von dem Dieb ausgeht, dieses Vorgehen dem Ladenbesitzer vorzuschlagen, so ist dies eindeutig auf sein Muffensausen zurückzuführen, nämlich am Ar… zu sein! Also verknackt zu werden!

Jetzt wo er erwischt wurde, noch mit dem Schild in der Hand, also Dümmer als die Polizei erlaubt, war es aus einer Sicht ja nicht so schlimm gewesen. Es tut ihm alles fürchterlich leid und entschuldigt sich vielmals beim Ladenbesitzer und würde nichts lieber tun, als alles ungeschehen machen und auch wenn es damit ginge, dass Schild abzuholen und wieder zu montieren. Nach dem Motto „seht her Leute, nichts passier, sieht aus wie neu“.

Aber so funktioniert das nicht.
Beschädigt man anderer Leute Sachen? Klaut man diese auch noch?
Und hätte den Dieb die Polizei nicht erwischt, hätte er auch dann das Schild zurückgebracht und montiert? Nein, das hätte er ganz sicher nicht!
Er hat beschädigt und gestohlen, er wurde dingfest gemacht und jetzt soll er einfahren und anderen Idioten ein Beispiel dafür sein, das Eigentum anderer Leute zu respektieren.

Vielen Dank für eure Antworten!

Aber gerne doch.

Jetzt wo er erwischt wurde, noch mit dem Schild in der Hand,
also Dümmer als die Polizei erlaubt, war es aus einer Sicht ja
nicht so schlimm gewesen. Es tut ihm alles fürchterlich leid
und entschuldigt sich vielmals beim Ladenbesitzer und würde
nichts lieber tun, als alles ungeschehen machen und auch wenn
es damit ginge, dass Schild abzuholen und wieder zu montieren.
Nach dem Motto „seht her Leute, nichts passier, sieht aus wie
neu“.

Aber so funktioniert das nicht.

doch genau so funktioniert das, wenn es um die strafzumessung geht. gerade bei sachbeschädigungen ist es immer anzuraten, sich beim eigentümer zu entschuldigen bzw. ein angebot zur wiedergutmachung zu leisten. denn genau das wird das gericht positiv werten, wenn es von der aufrichtigkeit ausgeht, § 46 II stgb…

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ja leider


Nach dem Motto „seht her Leute, nichts passier, sieht aus wie
neu“.

Aber so funktioniert das nicht.

doch genau so funktioniert das, wenn es um die strafzumessung
geht. gerade bei sachbeschädigungen ist es immer anzuraten,
sich beim eigentümer zu entschuldigen bzw. ein angebot zur
wiedergutmachung zu leisten. denn genau das wird das gericht
positiv werten, wenn es von der aufrichtigkeit ausgeht, § 46
II stgb…

Du hast natürlich recht.
Und der Richter lässt sich davon beeindrucken, wenn der Schädel des Angeklagten wieder voll bewachsen ist, mit einem neumodischen Bubischnitt, die Springerstiefel gegen Bio-Pantoletten und die Nietenweste gegen das hübsche Leinenhemd getauscht wurden und im Zeugenstand mit gesenktem Blick und zittrigem Stimmchen, statt dem seinerzeitigen Gegröhle bei Tat und Verhaftung, geflüstert wird:
„…uuuhh, das tut mir alles so leid …aaaahhh…wirklich das habe ich nicht gewollt …ich mach auch alles wieder gut…ich wohne ja längst schon wieder bei Mama…uuuuhhh…und die abgebrochene Lehre habe ich wieder aufgenommen…“

Ja so ist das wohl. Leider.

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Ja so ist das wohl. Leider.

Nicht so viel RTL gucken! Richter sind keineswegs alle blöd und naiv.

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ot

Ja so ist das wohl. Leider.

Nicht so viel RTL gucken!

Danke. Aber da bestehen keine Bedenken.
Namen wie Babsisalesch oder Schwuchtelhold sind mir nur beiläufig zu Ohren gekommen.

Richter sind keineswegs alle blöd und naiv.

Blöd keineswegs, aber nach einer gewissen Amtszeit nicht mehr realitätsnah.
MfG

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Kann den bitte mal jemand abschalten?
Das

Schwuchtelhold

sagt
doch recht deutlich, wes Geistes Kind (und das Kind meine ich jetzt wörtlich) du bist.

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Keine Ahnung, davon aber viel

Und der Richter lässt sich davon beeindrucken, wenn der
Schädel des Angeklagten wieder voll bewachsen ist, mit einem
neumodischen Bubischnitt, die Springerstiefel gegen
Bio-Pantoletten und die Nietenweste gegen das hübsche
Leinenhemd getauscht wurden und im Zeugenstand mit gesenktem

Wo steht geschrieben, dass Angeklagte mit geschorenem Schädel grundsätzlich schuldig sind?

Blick und zittrigem Stimmchen, statt dem seinerzeitigen
Gegröhle bei Tat und Verhaftung, geflüstert wird:
„…uuuhh, das tut mir alles so leid
…aaaahhh…wirklich das habe ich nicht gewollt
…ich mach auch alles wieder gut…ich wohne ja
längst schon wieder bei Mama…uuuuhhh…und die abgebrochene
Lehre habe ich wieder aufgenommen…“

Ja so ist das wohl. Leider.

Nein. So ist das nicht. Besuche einfach mal die eine oder andere Vehandlung persönlich und lass Dich nicht nur von schlechten Gerichtsshows des Privatfernesehens und der Bildzeitung beeinflussen.

S.J.

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Hi!

Besuche einfach mal die eine oder
andere Vehandlung persönlich

Muss man dafür nicht ein gewisses Mindestalter (14 oder so) haben?

und lass Dich nicht nur von
schlechten Gerichtsshows des Privatfernesehens und der
Bildzeitung beeinflussen.

Das ist es aber, was im Heim verfügbar ist…

*scnr*

VG
Guido

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