Beschlagnahmter PC

hallo,

ich hab 2 fragen, die mich schon länger interessieren.
folgendes szenario:
die polizei beschlagnahmt einen PC, weil darauf illegales zeugs vermutet wird (pornographie, raubkopien, terrorplanungen, etc.).
was macht die polizei mit dem PC?? schalten sie ihn auf der wache in und durchuchen alle ordner nach verdächtigem material?? oder wird gar die festplatte zu einem datenwiederherstellungslabor geschickt, um evtl. gelöschte dateien wieder zurückzuholen?? wie genau gehen die dort vor??

nun meine 2te frage:
wenn man im tv in den nachrichten sieht, dass wieder mal irgendwo ein PC beschlagnahmt wurde, werden oft bilder gezeigt in der die beamten den rechner, aber auch monitor raustragen!
warum denn der monitor?? was haben sie mit dem vor?? was kann ein monitor bitte speichern??

oder vielleicht wollen sie kontrollieren, ob sich ein etwaiger pornographischer bildschirmschoner in die röhre gefressen hat :wink:

so, möchte aber noch erwähnen, das dass eine theoretische fragerei ist und ich nicht betroffen bin, da ich meine pronosammlung unter dem fernsehen, meine raubkopien neben der stereoanlage und meine terrorplanungen im bettkasten zu liegen habe.

ade
axl

Auch hallo.

folgendes szenario:
die polizei beschlagnahmt einen PC, weil darauf :illegales
zeugs vermutet wird (pornographie, raubkopien,
terrorplanungen, etc.).
was macht die polizei mit dem PC?? schalten sie ihn auf :der
wache in und durchuchen alle ordner nach verdächtigem
material?? oder wird gar die festplatte zu einem
datenwiederherstellungslabor geschickt, um evtl. :gelöschte
dateien wieder zurückzuholen?? wie genau gehen die dort vor??

Davon ist durchaus auszugehen. Vor allem ist der technologische Fortschritt auch ein Katz und Maus Spiel für die Polizei gegen ihre Klientel. Zu deutsch: die werden Mittel haben, die Platte(n) zu scannen und verdächtiges Material herauszufiltern und zu analysieren.

nun meine 2te frage:
wenn man im tv in den nachrichten sieht, dass wieder :mal
irgendwo ein PC beschlagnahmt wurde, werden oft bilder :gezeigt
in der die beamten den rechner, aber auch monitor :raustragen!
warum denn der monitor?? was haben sie mit dem vor?? :was kann
ein monitor bitte speichern??

Ein guter Monitor kostet etwa soviel wie die PC Ausrüstung. Das dient also schon mal der zusätzlichen Bestrafung. Ausserdem kann man annehmen, dass der beschlagnahmte PC nur ‚seinen‘ Monitor kennt. Und bevor die Monitore der Polizei draufgehen…
(okay, ist ein bisschen spekuliert :wink: )

HTH
mfg M.L.

Hi,

wenn man im tv in den nachrichten sieht, dass wieder :mal
irgendwo ein PC beschlagnahmt wurde, werden oft bilder :gezeigt
in der die beamten den rechner, aber auch monitor :raustragen!
warum denn der monitor?? was haben sie mit dem vor?? :was kann
ein monitor bitte speichern??

Ein guter Monitor kostet etwa soviel wie die PC Ausrüstung.
Das dient also schon mal der zusätzlichen Bestrafung.

Falsch. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, insofern kann von Bestrafung hier keine Rede sein. Es ist nicht Sache der Polizei, zu bestrafen.

Ausserdem kann man annehmen, dass der beschlagnahmte PC nur
‚seinen‘ Monitor kennt. Und bevor die Monitore der Polizei
draufgehen…

Auch falsch. Der Grund ist schlichtweg in der deutschen Bürokratie zu finden - sichergestellt wird „das vermeintliche Tatwerkzeug“, und das ist eben „das PC-System“, wozu nicht nur auch der Monitor gehört, sondern auch Tastatur, Drucker, Scanner etc. Alles eben. Augenscheinlich Unfug, is aber so. Man könnte ja auch meinen „die Festplatte allein reicht doch - im Prozessor wird kaum was zu finden sein“, das ist auch so, aber weil man solche Entscheidungen (und den Aufwand des fachgerechten Aubaus!) den Polizeibeamten nicht zumuten will,wird halt alles mitgenommen.

Manchmal kann man jedoch mit den Beamten reden…

Alles so geschehen und erklärt bei der Sicherstellung des PC-Systems eines Freundes von mir :smile:

Gruß,

Malte.

Ein guter Monitor kostet etwa soviel wie die PC Ausrüstung.
Das dient also schon mal der zusätzlichen Bestrafung.

Falsch. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, insofern
kann von Bestrafung hier keine Rede sein. Es ist nicht Sache
der Polizei, zu bestrafen.

Die Polizei kann allerdings auch nicht eigenständig Zeug beschlagnahmen, solange keine Gefahr in Verzug ist. Insofern hatte da schonmal jemand den Vorgang in der Hand, der bestrafen darf.

Beschlagnahmen können die natürlich nach eigenem Ermessen (ja, es gibt Grenzen, aber die sind sehr schwammig), allein die Hausdurchsuchung muß eigentlich richterlich angeordnet werden. Aber selbst dann bleibt es eine Ermittlungsmaßnahme und keine Bestrafung! Wenn die Beamten erstmal in der Wohnung sind, können sie alle mitnehmen, was ihrer Meinung nach im Zusammenhang mit einer vorgeworfenen Straftat steht.

Gruß,

Malte.

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Hallo,

die polizei beschlagnahmt einen PC, weil darauf illegales
zeugs vermutet wird (pornographie, raubkopien,
terrorplanungen, etc.).
was macht die polizei mit dem PC?? schalten sie ihn auf der
wache in und durchuchen alle ordner nach verdächtigem
material?? oder wird gar die festplatte zu einem
datenwiederherstellungslabor geschickt, um evtl. gelöschte
dateien wieder zurückzuholen?? wie genau gehen die dort vor??

Das kommt ganz darauf an, welche Vorwürfe erhoben werden, was sich beim ersten Versuch problemlos finden lässt, und mit wem man es konkret zu tun hat, sprich wieviel Ahnung die Beamten im konkreten Fall haben. D.h. eine allgemeingültige Aussage kann man hier nicht treffen. Geht es nur um privat genutzte Raubkopien und man findet das vermutete Programm sofort, aber ansonsten keinerlei Anhaltspunkte, wird man es hierbei bewenden lassen. Geht es um Mord und Todschlagund findet einen frisch installierten Rechner vor, wird man sicherlich professionelle Datenretter auf die Kiste ansetzen. Ist eben alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit und damit auch des Geldes (was schließlich Otto-Normalsteuerbürger aufbringen muss).

nun meine 2te frage:
wenn man im tv in den nachrichten sieht, dass wieder mal
irgendwo ein PC beschlagnahmt wurde, werden oft bilder gezeigt
in der die beamten den rechner, aber auch monitor raustragen!
warum denn der monitor?? was haben sie mit dem vor?? was kann
ein monitor bitte speichern??

oder vielleicht wollen sie kontrollieren, ob sich ein etwaiger
pornographischer bildschirmschoner in die röhre gefressen hat
:wink:

Dafür gibt es mehrere recht einfache Erklärungen:

  1. Nicht jeder Beamte ist ein PC-Spezialist. Die Leute haben heute mit einer PC-Anlage zu tun, morgen mit tiefergehenden Fragen der Kfz-Technik, übermorgen mit einem Wirtschaftsdelikt und müssen in jedem Fall sicherstellen, dass man mit den beschlagnahmten Sachen auch etwas anfangen kann. Dementsprechend beschlagnahmt man zunächst mal möglichst komplett. Könnte ja schließlich auch sein, dass das was da wie ein ganz normaler PC aussieht in Wirklichkeit eine Workstation ist, an die kein PC-Zubehör passt, und dann würde die Sucherei losgehen. Also nimmt man alles mit, was sinnvoll erscheint um die Kiste in der Dienststelle wieder ans Laufen zu bringen. Der Betroffene kann dann natürlich Beschwerde bei der StA einlegen und bekommt dann Dinge zurück (kann aber dauern), von denen er nachweisen kann, dass man diese nicht benötigt, wenn nicht Punkt 2. eine Rolle spielt.

  2. Im Rahmen der Strafverfolgung können so genannte Tatmittel eingezogen werden. Ebenfalls können aus der Straftat erzielte Einnahmen der Einziehung unterliegen. Dies wird dann im Urteil mit ausgesprochen. Und wenn man schon mal soweit ist, dass ein Richter einen Beschlagnahmebeschluss erlässt, dann geht er natürlich auch von einer Verurteilung aus. Und da nun mal bei allen typischen Dingen im PC-Umfeld die PC-Anlagen (und zwar komplett) Tatmittel ist, besteht immer die Chance, dass das Gericht diese im Verurteilungsfall einziehen lässt (die landet dann ggf. sogar auf dem Tisch eines Staatsanwalts, Polizeibeamten oder in einer Schule, … d.h. sie wird für die öffentliche Hand verwendet, die ja schließlich auch die Kosten der Ermittlung und Verfolgung hat).

Gruß vom Wiz