Beschlagnahmung

Hallo zusammen,

angenommen einem in der familiären Gemeinschaft lebendes Familienmitglied wird eine Straftat vorgeworfen und auf grund dessen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dürfen in diesem Zusammenhang auch die PC`s der anderen Familienmitglieder eingezogen werden ? Wie kann man sich dagegen wehren? Kann / darf man sich als Nichtbeteiligter eine Quittung über all die beschlagnahmnten Gegenstände geben lassen oder hat man " die Kröte " zu schlucken ?

Besten Dank für eure Erfahrungen und Kenntnisse !

makhl

Hallo,

a) wurde der der Gegenstand „eingezogen“ oder zur Beweissicherung beschlagnahmt? Das ist ein deutlicher Unterschied.
b) Wenn die Polizei etwas beschlagnahmt, dann erhält man einen Protokoll (=Quittung)
c) Die Dienststelle, die etwas Beschlagnahmt hat, muss einen auch Informieren, welche Wege es gibt, das zurück zu erhalten.

Sollte sich der Gegenstand nicht im Eigentum des (vermeintlichen?) Täters befunden haben, so sollte man die Beschlagnahmende / Einziehende Stelle hierüber informieren. Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat verwendet wurden dürfen dem Täter mitunter enteignet werden… Siehe z.B. http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html , Satz 4.

Viele Grüße
Lumpi