Beschleunigungsberechnung

Guten Tag,
ich möchte den zurückgelegten Weg eines KFZ wissen, wenn die Beschleunigungsdaten (hier 0-100km/h in 20,9 sek.) bekannt sind. Der Hintergrund ist, dass ich kurz nach einer Kreuzung geblitzt wurde und ich der Meinung bin, dass mein KFZ am Messpunkt die gemessene Geschwindigkeit noch nicht erreicht haben konnte auf Grund der langen Beschleunigungszeit.
Im voraus herzlichen Dank an Alle, die sich jetzt den „Kopf zerbrechen“.

Physikbrett??
Hi PC-Quäler!

wahrscheinlich wärst Du im Physikbrett besser aufgehoben. Dort gibt es auch keine Probleme mit „ich“ im Beitrag.

ich möchte den zurückgelegten Weg eines KFZ wissen, wenn die
Beschleunigungsdaten (hier 0-100km/h in 20,9 sek.) bekannt
sind.

Beschleunigung von 0 auf 100 in 20,9 Sekunden? Ist das gemessen oder im Rennen geschätzt?
Je nachdem, bei welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug geblitzt wurde (unter 100 nehme ich einmal an) hilft Dir das Ergebnis nicht weiter.

Es gibt Fahrzeuge, die sind zwar schnell von 0 auf 50 - schaffen die 100 aber nur mit Schubsen.

Kurz hinter einer Kreuzung ist der Beschleunigungswert von 0 auf 50 interessant - wie lange Du von 80 bis 100 benötigst - das ist völlig irrelevant.

Trag es mit Fassung - und versuch es nochmal bei den Physikern - die versuchen es dann vielleicht nochmal mit einer Erklärung!

LG Ulli

Hallo

ich möchte den zurückgelegten Weg eines KFZ wissen,

zurückgelegt in welcher Zeit?

wenn die Beschleunigungsdaten (hier 0-100km/h in 20,9 sek.) bekannt
sind.

Gleichbleibende Beschleinigung vereinfacht angenommen (was in der Praxis nicht vorkommt!) a=1,33m/(s*s)

Der Hintergrund ist, dass ich kurz nach einer Kreuzung
geblitzt wurde und ich der Meinung bin, dass mein KFZ am
Messpunkt die gemessene Geschwindigkeit noch nicht erreicht
haben konnte auf Grund der langen Beschleunigungszeit.

Aha, dann kennst Du doch aber den Weg vom „Startpunkt zum Kontrollpunkt“?! Und willst wohl eher die Geschwindigkeit wissen, die Dein Fahrzeug dort hatte?! :smile:

Im voraus herzlichen Dank an Alle, die sich jetzt den „Kopf
zerbrechen“.

Um 100 km/h in 20,9sek zu erreichen (wieder konstante Beschleunigung angenommen)hast Du 290m gebraucht, vielleicht hilft Dir das weiter… Schreib mal die Distanz bis zur Anlage rein, dann sag ich vielleicht mehr dazu…

Grüße an meinen ehemaligen Physikprofessor…

Bommel

Hallo,
eher was für die Mathematiker oder Physiker, als für die Juristen.

ich möchte den zurückgelegten Weg eines KFZ wissen, wenn die
Beschleunigungsdaten (hier 0-100km/h

Also v=27,8 m/s

in 20,9 sek.)

Demnach a=1.33 m/s²

bekannt sind.

Physik 11. Klasse oder sowas:
In s=1/2 v²/a=291 m hat man 100 km/h erreicht, wenn ich mich nicht verechnet habe. Die Beschleunigung wird aber praktisch niemals gleichförmig sein.

Cu Rene

Vielleicht hilft dir das weiter:

http://jumk.de/formeln/beschleunigung-weg.shtml

Gruß
Sasi

Danke vorerst mal und meine Frage ist damit beantwortet!
Es geht tatsächlich darum, dass ich für mich einen Anhaltswert habe, ob es sich lohnt gegen den Bescheid vorzugehen. Die Angabe 20,9 sek. stammt aus dem Datenblatt des gefahrenen KFZ und ist natürlich das Ideal. Da ich aber über 100 km/h drauf gehabt haben soll in einer 70-er Begrenzung, will ich das im Vorfeld für mich klären, ob meine lahme Krücke (1900 ccm, 48kW, 1450 kg leer, Diesel, 1,8 m breit, 1,8 m hoch) dies überhaupt, auch unter besten Bedingungen, erreicht haben kann.
Und nach den Angaben scheint dies nicht der Fall zu sein, werde aber nochmals den Staßenverlauf von der Kreuzung bis zum Messpunkt nachmessen.

Die eher wichtige Frage : Standest du an der Kreuzung und kannst du es
auch beweisen ?
Nur mal so …
Gruss

Der Beweis wird zwar schwierig sein, da ich aber den „Berg“ hoch kam und nach rechts in eine unübersichtliche, vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen musste, kann, selbst bei „Nichtstillstand“ des Fahrzeuges keine große Startgeschwindigkeit vorhanden gewesen sein. Außerdem geht es nach der Kreuzung noch etwas den „Berg“ rauf um dann leicht in ein Gefälle überzugehen.