Beschleunigungsstreifen

Hallo allerseits,

ist ein Beschleunigungsstreifen tempolimitmässig Bestandteil der Strasse, von der aufgefahren wird, oder ist er Bestandteil derjenigen Strasse, auf die aufgefahren wird?

Was gilt wenn auf der linken Seite der Strasse, auf die aufgefahren wird, in Hoehe des Anfangs des Beschleunigungsstreifens das dortige Limit per Schild wiederholt wird?

Gruss
Norsemanna

ist ein Beschleunigungsstreifen tempolimitmässig Bestandteil
der Strasse, von der aufgefahren wird, oder ist er Bestandteil
derjenigen Strasse, auf die aufgefahren wird?

Hi,

von der Straße von der aufgefahren wird. Erst wenn eingefädelt wurde gikt das Limit der Autobahn oder Straße.

Was gilt wenn auf der linken Seite der Strasse, auf die
aufgefahren wird, in Hoehe des Anfangs des
Beschleunigungsstreifens das dortige Limit per Schild
wiederholt wird?

Das auf der Straße auf der aufgefahren wird das Limit gilt wenn es ein Wiederholungszeichen ist. Würde auch für den Auffahrenden gelten wenn das Schild nicht dort wäre.

Q-Gruß

Hallo,

Was gilt wenn auf der linken Seite der Strasse, auf die
aufgefahren wird, in Hoehe des Anfangs des
Beschleunigungsstreifens das dortige Limit per Schild
wiederholt wird?

Das Schild steht nur links? Da Schilder im Allgemeinen rechts zu stehen haben, und der Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung imo nicht zu den Ausnahmen gehört, die auch gelten, wenn sie nur links stehen, stimmt da was nicht.

Cu Rene

Das Schild steht nur links? Da Schilder im Allgemeinen
rechts zu stehen haben, und der Anfang der

Hi,

ist auch sinnvoll, weil auf dem Beschleunigungsstreifen steht es nicht lange, und rechts am Beschleunigungsstreifen würde es für diesen gelten.

Geschwindigkeitsbeschränkung imo nicht zu den Ausnahmen
gehört, die auch gelten, wenn sie nur links stehen, stimmt da
was nicht.

Da stimmt alles, weil es ein Wiederholungszeichen ist und vorher schon das Limit gilt. Es dient nur als Gedächtnisstütze.

Denn mal aus dem Eingangsbeitrag zitiert
das dortige Limit per Schild wiederholt wird?

Q-Gruß

Hallo,

ist auch sinnvoll, weil auf dem Beschleunigungsstreifen steht
es nicht lange,

Für diesen Fall gäbe es ja die Montage über dem/den Fahrstreifen, für den es gilt.

Da stimmt alles, weil es ein Wiederholungszeichen ist und
vorher schon das Limit gilt. Es dient nur als
Gedächtnisstütze.

Wäre das nicht ein Vorschlag an den Verkehrsminister, der den Schilderwald lichten wollte? SCNR

Cu Rene

Auf der Auffahrt gilt sicherlich erstmal noch das Limit der abgehenden Straße. Ab dem Autobahnschild ist die Straße dann Autobahn und damit unbeschränkt - bis zum nächsten Limitschild.

Grüße

Marcus

An den Verkersminister braucht man garnichts richten. Es ändert sich sowiso nichts an unserem Schilderwald… Aber beschleunigungsstreifen ist „begrenzungslos“. Wär auch ein ziemlicher Schwachsinn, wenn man mit 50 (beschränkt) auf ne Autobahn auffahren will. Heißt ja nicht um sonst BESCHLEUNIGUNGSstreifen. Man soll ja auf dieser Fahrbahn die Ungefähre Geschwindigkeit des laufenden Verkerhs anpassen und sich dann einfädeln. Nich so wie das viele aus Deutschland machen… Auf dem Beschleunigungsstreifen bremsen.
Ich erinnere mich an meinen Fahrlehrer der meinte: Bevor ich bremse, solle ich lieber auf dem Standstreifen EIN PAAR (nicht mehrere km) Meter weiterfahren.

So, vielleicht schaffen es auch jetzt ein paar Leute mehr den Beschleunigungsstreifen nicht als Verzögerungsstreifen zu missbrauchen

bis dahin