Hallo,
eine Beschließerei, die zu einem Schloss gehört - ist das
a) lediglich die Wohnung der Beschließerin
oder wird hier
b) auch die Arbeit, die die Beschließerin zu übersehen hat, verrichtet (alles, was mit Wäsche im weitesten Sinn zu tun hat)?
Grüße
Siboniwe
So gefragt keins von beiden.
Es ist aber am ehesten b) gemeint, also die Räumlichkeiten in denen all das gelagert und ausgeführt wird was rund um Hauswirtschaft (u.a. Wäsche) gehört.
Das dort auch die Beschließerin wohnen muss ist m.E. nicht zwingend und sicherlich auch nicht vorgesehen, selbst wenn es im Einzelfall mal so sein mag. Das ist ja der Arbeitsplatz wo Bedienstete arbeiten, deren Aufgaben die Beschließerin anweist und überwacht.
MfG
duck313
Hi Siboniwe,
Beschließerei ist
c) die Bezeichnung für eine Verwaltungskategorie eines Schlosses. Neben z.B. der Kellerei, Kämmerei, Küchenmeisterei usw.
d) die Bezeichnung für die Räumlichkeiten, in denen die dazu gehörigen Tätigkeiten verrichtet wurden, und wo das Material für diese Tätigkeiten besorgt und gelagert wurde.
Gruß
Metapher
Danke, dir und Duck, das ist das, was ich vermutete. Ich frage für eine (amerikanische) Freundin, die sich sicher ist, dass es sich bei dem Schloss, das sie besucht hat (in Michelstadt i.O.) auch um die Wohnräume handelte, da sie sie als zu „großartig“ empfand, um nur Arbeitsstätte zu sein. Zudem war sie durch die Definition im duden.de verwirrt, wo erwähnt wurde, dass die Beschließerin oftmals adlig war.
Grüße
Siboniwe