Beschlüsse auf einer Jahreshauptversammlung

Moin moin,

ich habe eine Frage zu den Beschlüssen auf der Jahreshauptversammlung eines Vereins.

Wenn eine Satzungsänderung auf der Hauptversammlung beschlossen wurde, kann diese Satzungsänderung bei anderen Tagesordnungspunkten auf der selben Versammlung angewandt werden? Wenn zum Beispiel eine Satzungsänderung beschlossen wird, die die Wahl zum Vorstand beeinflusst, kann man diese Änderung schon bei der Wahl am selben Tag zum Vorstand anwenden kann?

Danke im Voraus

Markus

Hallo,
interessant - diese Frage stellte ich mir auch gerade.
Ich denke, dass es darauf ankommt, was evtl. in der Satzung zu Änderungen/Inkrafttreten steht.
Dies kann ein konkretes Datum oder ein allgemeinerer Bezug sein, z.B. dass Änderungen sofort gültig sind oder nach Bekanntmachung in einer Zeitung o.a.

Beatrix

Hallo,

nach meinem Wissen nach, wird eine Satzung erst mit der Eintragung ins Vereinsregister gültig, auch eine Satzungsänderung!

Michael

Hallo

nach meinem Wissen nach, wird eine Satzung erst mit der
Eintragung ins Vereinsregister gültig, auch eine
Satzungsänderung!

Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Vertretungsberechtigung für Rechtsgeschäfte nach außen.

MfG Frank