Beschlüsse u Konsequenzen aus Eigentümerversammlungen

Hallo, wer kann Rat geben? 

Welche Konsquenz ergibt sich für die Hausverwaltung u. oder den Beirat einer Eingentümergemeinschaft wenn diese „Einstimmige Beschlüsse“ nicht Termingerecht umsetzen oder nicht war nehmen?

Was bedeutet in einer Versammlung ,bei der Abstimmung " entlasten"  des Beirates oder der Verwaltung ?

danke!!

zumindest bei der zweiten Frage kann ich helfen, allgemein ist es so, wenn der Beirat/Verwaltung von der Versammlung entlastet wird, dann erklärt man sich mit der geleisteten Arbeit zufrieden und entlastet der/diejenigen somit rückwirkend von der Verantwortung
Eine Entlastung kann somit eigentlich nur erfolgen, wenn alle relevanten Fragen und Streitpunkte zur Zufriedenheit aller Anwesenden geklärt wurden, bzw wenn geeignete Maßnahmen vereinbart werden, die dann nach der Sitzung umzusetzen sind

Hallo, wer kann Rat geben? 

Welche Konsquenz ergibt sich für die Hausverwaltung u. oder
den Beirat einer Eingentümergemeinschaft wenn diese
„Einstimmige Beschlüsse“ nicht Termingerecht umsetzen oder
nicht war nehmen?

danke!!

Hallo,

die Frage ist zu pauschal gestellt.

Man sollte schon wissen, welche Beschlüsse nicht umgesetzt werden, denn nicht jeder Beschluß einer Eigentümerversammlung lässt sich sofort umsetzen; teilweise können auch rechtliche Vorschriften oder Verordnungen der Gemeinde dagegen stehen.

lG