Beschluss Aufbau Kamin

Hallo zusammen,

angenommen, ein Mitglied einer WEG möchte einen Kamin bauen, der eine Dachdurchführung durch das (Gemeinschafts-)Dach hat. Konkret soll nun schriftlich festgehalten werden, dass alle Folge-Kosten, die aufgrund der baulichen Veränderung enststehen, von dem Mitglied getragen werden, das den Kamin wollte.

Wie kann nun diese Klausel formuliert werden, damit a) klar erkennbar ist, was gemeint ist, aber b) nicht auch alle möglichen anderen Kosten auf den „Kamin-Bauer“ zukommen können?

Aktuell fällt mir nur ein: Instandhaltungsarbeiten bedingt durch die genannten baulichen Veränderungen sind vom Eigentümer der Wohneinheit xx zu bezahlen.

Hallo,

nicht nur Instandhaltungskosten sondern auch Schornsteinfegerkosten sowie Schäden am Gemeinschaftseigentum die auf den Schornstein zurückzuführen sind

Grüße
miamei