Beschluß bei einer ETW-Versammlung - Rechtsfrage

Hallo zusammen,

wir sind Miteigentümer einer Wohngemeinschaft mit drei Parteien. Unsere nächste ETW-Versammlung steht an und es gibt schon im Vorfeld einen Streitpunkt: Folgender Sachverhalt.

Jeder der drei Parteien hat einen Parkplatz mit Sondernutzungsrecht! Parkplatz A + B kommen gut in Ihre Parkplätze rein, beim Parkplatz C ist es schon etwas schwieriger. Bis jetzt ist aber jeder reingekommen (Mal besser, mal schlechter). Zur Verbesserung wurde vorgeschlagen einen Zaun, welcher angrenzend an Parkplatz C ist zu entfernen um das einparken zu erleichtern. Da das Auto nicht über den Rasen fahren kann, soll die gewonnene Fläche gepflastert werden. Dies ist der Vorschlag der Verwaltung. Die Kosten sollen die Eigentümer zahlen als Sonderumlage.

Wir sind damit aber nicht einverstanden, da sich für uns hierdurch überhaupt kein Nutzen ergibt, sondern nur für den Eigentümer und Mieter von Parkplatz C.

Eigentümer C hat Eigentümer B mit Vollmacht schon überredet so zustimmen wie er!

Was können wir hier machen? Anfechten den Beschluß? Ist nur Eigentümer C dafür verantwortlich?

Über eine Hilfe eurerseits wären wir sehr dankbar

Hallo Droeni,

bin kein Fachmann, aber, wenn ein Beschluss schon existiert, dann bitte innerhalb von 4 Wochen über Anwalt/Amtsgericht anfechten. Sonst hast du keine Chance. Läst sich das nicht durch Gespräche regeln oder liegt hier Streit vor? Ich würde in diesem Fall auf jedenfall einen Anwalt aufsuchen um auf der sicheren Seite zu sein.
LG,
Iris

Hallo Droeni,

ich bin kein Jurist, stelle mir aber sofort folgende Fragen:

  • um welche Summe für das Pflaster geht es da?
  • Habe ich richtig verstanden, dass die Parkplätze gemietet werden? Ist der Mietzins für alle gleich hoch?

Vielleicht hilft das mal bei der Diskussion.

Grüße
ASHUHE

Hallo, grundsätzlich sehe ich das genauso wie du. Warum sollen die anderen dafür zahlen, dass C besser einparken kann. Insofern würde ich an deiner Stelle vorher nochmal mit B sprechen. Außerdem handelt es sich um eine bauliche Veränderung, d. h. ihr braucht einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss (75% nach Köpfen und mehr als 50% der Miteigentumsanteile). Bei einer 3er-WEG bedeutet dies einstimmig, weil 2 Parteien keine 75% erreichen können. Damit wärst du dann aus dem Schneider. Also nur zustimmen, wenn C die Kosten alleine trägt.

VG Petra

Hallo Droeni,

diese Frage kann am besten der Hausverwalter beantworten, denn der kennt die Vereinbarungen in Eurer Teilungserklärung.

Schöne Grüße aus Wuppertal
http://www.stefanschulze.info

Hallo,
wie die rechtliche Lage ist, weiß ich nicht.
Mir fallen zur Situation zwei Dinge ein:
a) darum bitten, die Abstimmung zu vertagen, bis ein genauer Kostenvoranschlag vorliegt
b) den Parkplatz mit C tauschen, wenn der nicht so gut im Einparken ist - dann entstehen keine Kosten.

Ich habe keine rechtsverbindliche Aussage, aber bei meiner früheren Eigentumswohnung wurden Kosten für Veränderungen die nur einem Eigentümer zu Gute kommen, wenn sie auch von allen gestattet wurden, nur von diesem getragen-bzw. diesem bei den Betriebskosten alleine angerechnet.

Architect Phd www.apxi.us

Machen Sie eine Verteilung Projektgebiet und als Folge
der Unterzeichnung des Tarifvertrags. Das Projekt muss
ein Architekturbüro bestellen. Entweder löst das
Problem durch die Gerichte, so ist das Schiff das Know-
how, um das Problem zu lösen.

Hallo zusammen,

wir sind Miteigentümer einer Wohngemeinschaft mit drei
Parteien. Unsere nächste ETW-Versammlung steht an und

es gibt

schon im Vorfeld einen Streitpunkt: Folgender

Sachverhalt.

Jeder der drei Parteien hat einen Parkplatz mit
Sondernutzungsrecht! Parkplatz A + B kommen gut in

Ihre

Parkplätze rein, beim Parkplatz C ist es schon etwas
schwieriger. Bis jetzt ist aber jeder reingekommen

(Mal

besser, mal schlechter). Zur Verbesserung wurde

vorgeschlagen

einen Zaun, welcher angrenzend an Parkplatz C ist zu

entfernen

um das einparken zu erleichtern. Da das Auto nicht

über den

Rasen fahren kann, soll die gewonnene Fläche

gepflastert

werden. Dies ist der Vorschlag der Verwaltung. Die

Kosten

sollen die Eigentümer zahlen als Sonderumlage.

Wir sind damit aber nicht einverstanden, da sich für

uns

hierdurch überhaupt kein Nutzen ergibt, sondern nur

für den

Eigentümer und Mieter von Parkplatz C.

Eigentümer C hat Eigentümer B mit Vollmacht schon

überredet so

zustimmen wie er!

Was können wir hier machen? Anfechten den Beschluß?

Ist nur

Eigentümer C dafür verantwortlich?

Über eine Hilfe eurerseits wären wir sehr dankbar