Beschluß der WEG / Kosten Sondernutzungsrechte

Liebe/-r Experte/-in,

die WEG hat die Kostenabrechnung 2010 mehrheitlich beschlossen. Dabei werden die Kosten der Tiefgaragenbeleuchtung, der TG-Instandhaltung und der Wartung des TG-Tores auf alle Eigentümer umgelegt, obwohl nicht alle einen TG-Platz haben. Die TG-Stellplätze sind Sondernutzungsrechte einzelner Eigentümer lt. Grundbuch. Innerhalb der TG befinden sich nur die TG-Stellplätze, kein durch alle zu nutzendes Gemeinschaftseigentum.

a.) Ist der Beschluß anzufechten oder ist er ohnehin nichtig?
b.) Wer trägt die Kosten der o.g. Kostenblöcke?

Lt. TE werden alle Kosten des Gem.-Eigentums nach MEA verteilt, die TG-Plätze sind Sondernutzungsrechte, die wie Sondereigentum zu behandeln sind.

a.) Ist der Beschluß anzufechten oder ist er ohnehin nichtig?

Sie sollten sich nicht auf die Nichtigkeit eines Beschlusses verlassen. Sie wissen nicht, wie das WE-Gericht den Beschluss nach Ablauf der Frist beurteilen wird. Sollte der Beschluss, nach Ansicht des zuständigen Richters, nur anfechtbar sein, hätten Sie die Frist versäumt.

b.) Wer trägt die Kosten der o.g. Kostenblöcke?

Lt. TE werden alle Kosten des Gem.-Eigentums nach MEA
verteilt, die TG-Plätze sind Sondernutzungsrechte, die wie
Sondereigentum zu behandeln sind.

Sofern sich nicht unmittelbar aus der Teilungserklärung eine Kostenregelung ergibt, was ich nicht beurteilen kann, sollten grundsätzlich die Inhaber der Sondernutzungsrechte die entsprechenden Instandhaltungskosten alleine tragen. Die WEG kann allerdings abweichende Kostenregelungen treffen. Es wäre daher der Inhalt der Teilungserklärung und sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse der WE-Versammlung zu prüfen.