Liebe Leute,
Herr A wurde zum 10.08.2012 vom Arbeitgeber gekündigt. Er hat beim Arbeitsgericht ein Klage erhoben. Bei dem erste die beide Partei haben sich geeinigt.
Im Beschluss steht u.a.:
wird festgestellt, dass zwischen den Parteien gemäß… ein gerichtlicher Vergleich…
1- Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung vom 10 August 2012 mit Ablauf des 30. Oktober 2012 sein Ende gefunden hat.
2- Die Beklage verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis bis dahin ordnungsgemäß abzurechnen un die sich aus der Abrechnung ergebenen Bezüge an den Kläger auszuzahlen.
3- Die Beklagte verpflichtet sich, in …zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 800,00 EUR brutto an den Kläger
Herr A hat heute vom Arbeitgeber auf sein Konto 358,75 bekommen. geteilt wie folgende: 350 EUR Lohn vom 01.07-31.07.2012 und 28,75 Lohn vom 01.08-10.08.2012. Kein Cent mehr. Ist dass richtig?
Viel Dank für Ihr Antworte
mfg