Beschluss des Arbeitsgericht

Liebe Leute,

Herr A wurde zum 10.08.2012 vom Arbeitgeber gekündigt. Er hat beim Arbeitsgericht ein Klage erhoben. Bei dem erste die beide Partei haben sich geeinigt.
Im Beschluss steht u.a.:
wird festgestellt, dass zwischen den Parteien gemäß… ein gerichtlicher Vergleich…

1- Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung vom 10 August 2012 mit Ablauf des 30. Oktober 2012 sein Ende gefunden hat.
2- Die Beklage verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis bis dahin ordnungsgemäß abzurechnen un die sich aus der Abrechnung ergebenen Bezüge an den Kläger auszuzahlen.
3- Die Beklagte verpflichtet sich, in …zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 800,00 EUR brutto an den Kläger

Herr A hat heute vom Arbeitgeber auf sein Konto 358,75 bekommen. geteilt wie folgende: 350 EUR Lohn vom 01.07-31.07.2012 und 28,75 Lohn vom 01.08-10.08.2012. Kein Cent mehr. Ist dass richtig?

Viel Dank für Ihr Antworte
mfg

Hallo

Ich gehe mal davon aus, daß 350 Euro der übliche Monatslohn war?

Der Schilderung nach muß der AG noch ordentlich nachlegen. Es fehlt der Rest vom August-Lohn und die kompletten Oktober- bzw Septemberlöhne. Dabei setze ich voraus, daß die Arbeitsleistung angeboten war und vom AG nicht abgerufen wurde, der Lohnanspruch also unstrittig ist? Eventuell ist auch ausstehender (Rest)Urlaub abzugelten (ist aus dem Auszug nicht ersichtlich). Die Abfindung fehlt auch.

Gruß,
LeoLo