Hallo,
Angenommen, in einer Eigentümerversammlung steht ein Beschluss darüber an, dass (zusätzlich zu bereits für die unteren Volletagen vorhandenen Balkonen an der Vorderseite des Hauses) noch Balkone an der Hinterseite angebaut werden. Eine fiktive Familie (hier „F.“ genannt) bewohnt die Dachgeschosswohnung.
Es wurden bereits Jahre vorher einmal Pläne dazu entworfen. In einer eigens dafür einberufenen Versammlung gibt nun der Verwalter vor, dass die Entscheidung darüber mehrheitlich zu treffen sei.
Familie F. möchte zunächst eine grundsätzliche Klärung, wie genau die Balkone aussehen sollen, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie diese Kosten verteilt werden sollen.
Sie stimmen daher dagegen; eingedenk der Aussage des Verwalters entscheiden sie sich ein paar Tage darauf aber doch, der von den anderen Eigentümern getroffenen Entscheidung nachträglich zuzustimmen.
Angenommen, etwa 2 Monate später schaut sich ein Architekt im Auftrag des Verwalters einzelne Wohnungen an, u. a. auch die von Familie F… Daraufhin entwirft er Zeichnungen und holt bei Handwerkern einen Kostenvoranschlag ein.
Die Ergebnisse seiner Arbeit stellt er bei einer neuerlichen EGW-Versammlung vor. Hier stellt sich heraus, dass die Kosten für dieses Balkonprojekt sehr hoch sein werden (u. a. auch, weil die Mehrheit eine größere und daher teurere Ausführung wünscht, als sie für Familie F. nötig wäre)
Angenommen, nun tauchen auch Fragen auf, wie die Kosten verteilt werden sollen. Familie F. soll besonders zur Kasse gebeten werden: sie bewohnt die Dachgeschosswohnung; damit sie auf den Balkon kommen könnte, müsste der Giebel umgebaut werden. Das ist eine Veränderung der Hauskonstruktion. Die anderen Eigentümer aus den unteren Etagen müssten lediglich einen Mauerdurchbruch vornehmen lassen.
Sie möchten nun mehrheitlich entscheiden, dass der Balkonanbau gemeinschaftlich zu bezahlen ist, die Kosten für die Zutritte auf die einzelnen Balkone jedoch von jeder Partei selbst übernommen werden. (Die Folgekosten dieser jeweils selbst zu zahlenden Kosten, sollen später auf die alle umgelegt werden).
Wie ist das zu beurteilen? :
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Müsste Familie F. tatsächlich alleine für die hohen Kosten der Giebelerneuerung aufkommen? (Immerhin hatte sie sich zuvor immer auch an den Sanierungskosten beteiligen müssen, auch wenn diese sie nicht unmittelbar angingen.)
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Hätte nicht der Verwalter VOR einem solchen Beschluss dafür sorgen müssen, dass diese Kosten, sowie die Gestaltung der Balkone geklärt werden, damit erst dann „beschlossen“ werden kann?
(Falls ja, lässt sich dieser Beschluss auch nach mehreren Monaten noch anfechten bzw. der Verwalter zur Rechenschaft ziehen?) -
Oder handelte es sich bei der Abstimmung noch gar nicht um einen bindenden Beschluss, sondern vielleicht eher um eine noch nicht bindende „Willenserklärung“ o. ä.)
Vielen Dank im Voraus für alle dazu erfolgenden Meinungen und Stellungnahmen!