Auf einer Eigentümerversammlung wurde vor 9 Jahren beschloßen Stellplätze neu bzw. zusätzlich anzulegen. Das wurde aber seither nicht umgesetzt. Nun soll Maßnahme umgesetzt werden, obwohl teilweise Eigentümer von damals gewechselt bzw. neu dazugekommen sind. Ist das rechtens oder anfechtbar? Verjährt so ein Beschluß irgendwann?
Hallo,
spannend, bei dem Beschluss vor 9 Jahren muss ja ein Kostenanschlag dabei gewesen sein, bzw. die Umbauten müssen ja im Wirtschaftsplan bzw. im Investionsplan berücksichtigt sein. Von daher kann ja eine bauliche Veränderung nicht er Jahres später ohne neue Beschlusslage umgesetzt werden.
Ich kann nur empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung die Wohnungseigentumsrecht beinhaltet und ein FA für Wohnungseigentumsrecht aufsuchen.
Gruß
P.