Es gibt eine Eigentümergemeinschaft mit z.B. 12 Wohnungen. 6 dieser Wohnungen gehören einem Eigentümer, der sie weiter vermietet hat. die anderen 6 Wohnungen gehören anderen Eigentümern. der Eigentümer mit 6 Wohnungen besitzt aber eine knapppe Mehrheit der MEA. Heißt das nun, dass er alle Beschlüsse alleine beschließen kann, da er ja die Mehrheit der MEA’s hat?
Hallo,
das steht in der Teilungserklärung oder wurde sep. beschlossen.
Gesetzgeber sieht eine Stimme pro Einheit, kenne auch viele Gemeinschaften die nach MEA das gewichten.
Grüße