Beschlussfähigkeit des Bundestages

hallo!

§ 45 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
"1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

(2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen."
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/g…

Bedarf es zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit immer der in Absatz 2 aufgezählten Bedingungen? Oder kann die Beschlussunfähigkeit auch festgestellt werden, wenn der Sitzungsvorstand erkennt, dass die Bedingung aus Absatz 1 nicht gegeben ist?
Ich erinnere mich an die Sitzung zum Betreuungsgeld, in der scheinbar ohne Antrag die Beschlussunfähigkeit festgestellt wurde. An einem Hammelsprung hatten da weniger als die Hälfte der Mitglieder teilgenommen und automatisch wurde die Beschlussunfähigkeit festgestellt.
Nun gab es aber vor einiger Zeit eine Sitzung, in der weniger als 30 Mitglieder anwesend waren. Da wurde keine Beschlussunfähigkeit festgestellt, obwohl eindeutigst nicht die Hälfte der Mitglieder da war.

Gruß
Paul

Hi
der Bundestag ist beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird. Also kann auch bei nur 30 Anwesenden die Beschlussfähigkeit gegeben sein.
MW ist bei Einbringung des Betreuungsgeldgesetzes ein Antrag auf Feststellung der Beschluss(un)fähigkeit gestellt worden und zwar bei der Abstimmung über das vorher behandelte Gesetz. Da weniger als 50% der Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben stand fest, dass die Beschlussfähigkeit des Bunestages nicht gegeben war und die Sitzung wurde abgebrochen.

Gruß
HaWeThie

OT: Warum gibt es keine Anwesenheitspflicht?
Hallo,
jeder Arbeitnehmer hat spätestens beim 2. mal unentschuldigten Fehlen mit Konsequenzen zu rechnen.
Warum gilt das nicht für von uns teuer bezahlte Abgeordnete?
Wenn sie gegen ein Gesetz sind, sollen sie anwesend sein und sich der Stimme enthalten oder dagegen stimmen.
Gruß Michael

Hallo,
wo soll der Abgeordnete anwesend sein?
Im Parlament oder in einer der teilweise gleichzeitig stattfindenden Ausschuss-, Arbeitsgruppen-, Ländergruppen-, und sonstigen Sitzungen?
Kennst du den Arbeitsalltag eines „normalen“ Abgeordneten?
Hinzu kommt, dass ein Abgeordneter in seinen Entscheidungen (auch der, ob er anwesend ist oder nicht) frei ist.
Oder das in der Fraktion ein bestimmtes Vorgehen besprochen wurde.

Gruß
HaweThie

PS: für die paar EUR, die Abgeordnete mehr kriegen, als ein mittlerer Angestellter, würd ich mir den Stress nicht antun.
Gilt in versätrktem Maße für die Regierung.