Beschlussfähigkeit Eigentümerversammlung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage in Sachen Wohnungseigentum und Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung. Würde mich freuen, wenn Ihr Rat wüsstet!

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt in §25 (3) Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten.

Angenommen, in einer Teilungserklärung eines Mehrfamilienhauses ist davon abweichend geregelt:
§8 In der Eigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme.
_§20 Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der vorhandenen Stimmen anwesend sind

Folgende hypothetische Frage:_
Wenn zur Versammlung dann nur 4 von 10 Eigentümer erscheinen, denen zusammen aber 50,7% der Miteigentumsanteile gehören - ist die Versammlung dann beschlussfähig?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
R.

Hallo,

die Teilungserklärung geht natürlich vor. Also ist die Versammlung nicht beschlußfähig.

Gruß Ebi

Auch ich bin dieser Ansicht. Es fehlt mir allerdings eine Fundstelle.

vnA

Auch ich bin dieser Ansicht. Es fehlt mir allerdings eine
Fundstelle.

Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.

Aus §10 WoEigG.
Und da im §25 nicht steht, dass man nicht vom gesetzlichen Stimmrecht abweichen darf, darf man.

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^Danke

vnA