Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Sachen Wohnungseigentum und Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung. Würde mich freuen, wenn Ihr Rat wüsstet!
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt in §25 (3) Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten.
Angenommen, in einer Teilungserklärung eines Mehrfamilienhauses ist davon abweichend geregelt:
§8 In der Eigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme.
_§20 Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der vorhandenen Stimmen anwesend sind
Folgende hypothetische Frage:_
Wenn zur Versammlung dann nur 4 von 10 Eigentümer erscheinen, denen zusammen aber 50,7% der Miteigentumsanteile gehören - ist die Versammlung dann beschlussfähig?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
R.