Beschmutzung Innenhof: Haftung und Überwachung

Fiktives Szenario:

Im Innenhof eines Hauses mit mehreren Mietern wird alle paar Wochen das Auto eines Mieters A (mietet Stellplatz von Vermieter und Eigentümer B des gesamten Objekts) ein Auto mit Kot beschmutzt.

1.) Haftet Vermieter B dafür?

2.) Darf B den Innenhof per Kamera überwachen lassen, um den Täter zu ermitteln? Das Haus ist immer abgeschlossen, vom Nachbargrundstück könnte man auch über den Zaun klettern. Braucht er dafür die Zustimmung aller Mieter? Was wäre bei Ausrichtung der Kamera zu beachten, sofern erlaubt?

1.) Haftet Vermieter B dafür?

Nein, tut er nicht.

Zu beiden : nein ist nicht erlaubt! Hast du einen Hund oder ne Katze? Möglicherweise liegt da der Hund begraben! Bist du eher der der den Kot liegen lässt oder räumst du immer braf auf? Oder denkt der nur, dass das Auto von dem Typen mit dem Hund?

Mfg