Beschränkt geschäftsfähig, Keine Zustimmung

Die restlichen Artikel wollte sie zurück im Laden lassen, durfte dies jedoch nicht.
Sie wollte die Artikel eigentlich nur abgeben und eine Bestätigung hierfür erhalten. Hierzu war der Discounter, jedoch nicht bereit.
Sie hatte sie nur erreicht, dass die Artikel zurückgenommen wurde und sie ein Teil des Geldes bekommen hat. Den Rest wollte sie mittels Mahnbescheid oder Anwalt einklagen.

Bekannt war ihr nicht, wie lange sie sich nach Rückgabe durch die Polizei lassen dürfte, bis die Ware wieder beim Discounter zurück sein müssen.

Ih habe nochmals telefoniert.
Sie hat sich das nun wohl so vorgestellt, dass si dem Discounter eine Forderung mit dem Restbetrag mit 2- wöchiger Fristsetzung sendet. Wenn darauf nichts kommt, eine zweite Forderung (mit Frist 2 Wo.), danach einen Mahnbescheid.

Ein Anwalt sei ihr zu teuer.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich werde die Artikel morgen nicht aufgrund einer Rückgabe der von Ihnen angebotenen Kulanz zurück geben, sondern an den Discounter Action, da dieser nach wie vor der Eigentümer der auf dem Kassenbeleg stehenden Artikel ist.

In dem Zusammenhang möchte nochmals audrücklich verdeutlichen, dass durch die Rückgabe der Artikel kein Kaufvertrag genehmigt und somit auch nicht zustande gekommen ist. Die Entgegennahme des Geldes meiner Peron bei Rückgabe der
Artikel soll auch keinen Vergleich begründen.

Sollte etwas von den auf dem Kassenbeleg stehenden Artikel nicht mehr vorhanden oder sich in einem anderen wie von Ihnen erwarteten Zustand befinden, muss von meiner Seite aus auch kein Wertersatz geleistet werden.
Der Kaufpreis ist in voller Höhe zu erstatten.

Sie sind demnach nach wie vor verpflichtet, die vollen Kosten der auf dem Kassenbeleg genannten Summe in Höhe von 476,46 Euro an mich zurück zu erstatten.

Der morgen an mich zurück gegebene Betrag kann auf meine bereits gestellte Forderung selbstverständlich angerechnet werden.

Guten Morgen,
es handelte sich um 4 Diesen Fanta.
Die Gesamtsumme des Verkaufs durch den Discounter (Kassenbeleg) ist hier entscheidend ?

Dass Sie gleich zum Anwalt gehen soll, ohne dass es zu einer Rückgabe kommt, hatte sie nicht mehr berücksichtigenn können, da sie dem Discounter bereits mitgeteilt hat, dass sie die Sachen am nächsten Tag wieder zurück bringen wird.
Da der Discounter wusste, dass es zu keinem Kaufvertrag gekommen ist, hätte sie die Artikel nicht aushängen sollen.

Dann hätte sie selbstverständlich auch nichts mit einem Zeugen erreicht.

Denn der Discounter hätte auch dann weder nur die gesamte Wäre mit Bestätigung zurück genommen und/,oder auch das GESAMTE Geld nicht ausgehändigt.