beschränkt persönliche Dienstbarkeit für E-Werk

Hallo Forumsteilnehmer.
Im Grundbuch eines unbebauten Grundstückes ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen. Für einen Stahlgittermast eines E-Werkes.
Das ganze war schon im Jahre 1948. Nun könnte das Grundstück bebaut werden.
Hat man eine Möglichkeit solch einen Stahlgittermast, für eine Überlandleitung, entfernen, versetzen oder vernichten zu lassen?
Freiwillig wird das E-Werk die Leitungen ja nicht in den Boden buddeln.
Vielen Dank für Antworten.
MfG
Hans13

im prinzip ja–war bei uns auch so,da ist ne 110kv leitung um 300m versetzt worden–weiss aber nicht,wer die kosten getragen hat.
unter umständen muss der nutzniesser dann die kosten tragen.