Meine Mutter hat in unserem Haus eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Nutzung von drei Zimmern. Einfamilienhaus , keine getennten Wohnungen.
Ich habe das Haus von der Mutter abgekauft, um die weitere Verschuldung und Verfall zu verhinden. Jetzt wo die Mutter das Geld von uns hat, zieht sie aus in eine andere Wohnung , 6 Monate nach VerKauf. Dürfen wir die Zimmer nutzen ?,Wir fühlen uns sehr betrogen, und wissen, dass die Mutter nur Geld brauchte, da sie sehr verschuldet war und keine anderen Käufer gefunden hat. Unsere Entscheidung war nur um in derer Nähe zu sein,und in Bedarfsfall die Pflege zu übernehmen. Vor unserer Entscheidung waren wir mehrmals wöchentlich oder täglich bei ihr. Durch ihren Wegzug signalisiert sie, dass sie unsere Hilfe nicht mehr benötigt. Auch haben wir keine Kenntnis wo sie hinzieht. Alle nötigen Absprachen gehen nur noch über einen RA.
Wir haben uns mit der Entscheidung sehr eingeschränkt . Jetzt sollen die 3 Zimmer leer stehen, wir selbst bewohnen nur 2 Zimmer im OG. Alle anderen Räume werden derzeit noch gemeinsam benutzt. Der RA meiner Mutter verlangt die Verschließung der leeren Zimmer mit Sicherheitsschlössern. Im weiteren belegt die Mutter 90 % des Kellers und will ihren alten Hausrat im Haus lassen , auch beim jetzigen Auszug. Leider gibt es keine Kommentare zu den eventuellen Rechten des Eigentümers, wenn die Person auszieht. Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich die Räume so lange nutze, bis meine Mutter eventuell wieder einziehen will? Im weiteren hat sie uns wissen lassen, dass wir uns ja freikaufen können mit einem entsprechenden Angebot.
Grüsse