Hallo Zusammen!
Wir haben gestern den unbeglaubigten Grundbuchauszug für ein Haus bekommen das wir evtl. kaufen wollen. Darin steht in Abteilung II Lasten und Beschränkungen folgender Eintrag:
„Beschränkte persönliche Dienstbarkeit ( Recht auf Bau-, Betrieb und Unterhaltung einer Ferngasleitung verbunden mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung) für die……“
Ich weis dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Ferngasleitung verlegt wurde.
Was eine Beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist habe ich auch im Internet gefunden.
Leider wird diese immer sehr allgemein abgehandelt z.B. das die Telekom eine Leitung auf dem Grundstück verlegen darf usw…
Das ist auch nicht das Problem, vielmehr macht mich der Zusatz „verbunden mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung“ stutzig. Weis jemand was damit gemeint ist?
Ich bin da als Nichtjurist einfach überfordert.Aber wie ich es hier gesehen habe gibt es ja einige kluge Köpfe im Forum die sich damit auskennen.
Hallo,
Das ist auch nicht das Problem, vielmehr macht mich der Zusatz
„verbunden mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung“ stutzig. Weis
jemand was damit gemeint ist?
Dazu sollte man mal den Berechtigten (Gasversorger) befragen. Kann z.B. sein, dass da eine Leitung bei dir unter dem Grundstück liegt oder so eng daran vorbei führt, dass man in einem bestimmten Bereich des Grundstücks nicht bauen darf, weil die Leitung zugänglich bleiben muss, …
Gruß vom Wiz
Hallo,
Außerdem wäre es wahrscheinlich hilfreich, wenn sich der potentielle Verkäufer (!) nochmals ans Grundbuchamt bzw. den beurkundennden Notar wendet und eine Kopie der Eintragungsbewilligung des Leitungsrechts verlangt. Erst aus dieser wird ersichtlich, um was es bei der Beschränkung geht.
Mfg A.
Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben nächste Woche einen Termin beim Notar, dieser hat auch den Eintrag bearbeitet. Da werde ich wie von astrachan vorgeschlgen noch einmal nachfragen.
M.f.G.
Walter