beschränkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschäft

hallo,

der deutscher Staatsbürger A wohnt und arbeitet seit 2008 ausschliesslich in der Türkei als Ingenieur.
Da er für das deutsche FA als Steuerausländer gilt zahlt er seine Einkommenssteuer in der Türkei an das örtliche türkische FA.

Nun hat A noch ein Tradingkonto bei einer Onlinebank in Deutschland. Jetzt hat A mit dem Kauf und Verkauf von Aktien im Jahre 2011 10000 Euro Spekulationsgewinne erzielt. Eine Abschlagssteuer wurde nicht erhoben.

Muss nun A diese 10000 Euro in der Türkei oder doch in Deutschland versteuern?

kann ich nicht weiterhelfen

Hallo,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten, tut mir Leid.
Ich würde jedoch auf die Türkei tippen, da nach meiner Auffassung nicht der Standort der Bank, oder des Unternehmens - über welches spekuliert wird - ausschlaggebend ist für die anfallende Steuer, sondern der Wohnsitz des Spekulanten.

Aber wie gesagt, das ist nicht mein Fachgebiet.

Alles Gute trotzdem,

Viele Grüße, TT

hier kann ich leider nicht helfen.