Ein Rentner lebt im fernen Ausland und will seinen ersten Wohnsitz dorthin verlegen, sich also aus Deutschland abmelden.
Er unterliegt dann nicht mehr der beschraenkten, sondern der unbeschraenkten Steuerpflicht.
Sein schmales Einkommen aus Rente und Betriebrente wird dann vom ersten Euro an versteuert.
Jetzt kann er aber einen Antrag auf wieder unbeschraenkte Steuerpflicht stellen.
Was kann das Finanzamt Neubrandenburg dazu veranlassen, dieses abzulehnen?
Mike