Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Hallo Leute, habe Frage. Mein tschechischer Verwandter hat Arbeit in deutschland angenommen - bei einer Zeitarbeitfirma. Weil er in Tschechien wohnt und jeden Tag pendelt, hat die Firma für ihm Antrag auf beschränkte Steuerpflicht beantragt - und dann aber nachträglich für unbeschränkte. Irgendwie habe ich das so verstanden, dass es beides geht, verstehe den Unterschied aber nicht - kann mir den jemand erklären? Und warum erst Antrag auf beschränkt und dann erst auf unbeschränkt? Was von den beiden bringt welche Vorteile und Nachteile? Vielen Dank

Sorry, davon habe ich keine Ahnung. Ich hoffe es kann Dir jemand anders helfen!

-) Kein Problem. Danke für Antwort.

Sorry, davon habe ich keine Ahnung. Ich hoffe es kann Dir
jemand anders helfen!

Wer in Deutschland seinen Wohnsitz ODER seinen gewöhnlichen Auffenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig.
Wenn Ihr Verwandter also in Tschechien wohnt ist er hier nur beschränkt steuerpflichtig.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ihm für seine Arbeit hier Lohnsteuer abgezogen wird. Als Tscheche muss er halt seine Steuererklärung im Heimatland abgeben. Die im Ausland gezahlte Lohnsteuer wird ihm aber angerechnet.
Inwiefern die eine oder andere Variante besser ist, hängt davon ab, wie hoch die Einkommensteuer in Tschechien ist. Und das weiß ich nicht.

Alles klar, also wenn ich es richtig verstehe, ist man automatisch beschränkt steuerpflichtig, wenn aber mein Verwandter in Deutschland lieber versteuert als in Tschechien, kann er unbeschränkte Steuerpflicht beantragen? Ist es so? Falls ja, dann verstehe ich es. Danke

Ja, er ist in Deutschland automatisch beschränkt steuerpflichtig, kann aber die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Einen Vorteil kann ich aber nicht erkennen. Die Lohnsteuer wird in jedem Fall einbehalten.