wann ist es sinnvoll einen beschränkten Erbschein auf inländisches Vermögen zu beantragen. Im Internet finde ich nichts dazu, nur, dass man ihn beantragen kann, sofern sich ebenfalls im Ausland Vermögen befindet.
Was hat der beschränkte Erbschein für Vorteile? Birgt er zeitgleich Risiken (z.B. dass man auf das Erbe im Ausland verzichtet?).
Hallo,
es ist richtig, dass man einen beschränkten Erbschein beantragen kann. Warum, dass ist oft die Frage.
Wenn Vermögen im Ausland ist, ist es eine Kostenfrage, da der Wert im Ausland mit bei der Kostenberechnung einfließt. In den meisten Ländern benötigen Sie sowieso einen im Land zu beantragenden und von dort ausgestellten Erbschein. Da gibt es viele andere Vorschriften und Gesetzt als bei uns in Deutschland.
Sie könnten aber auch einen Erbschein -z.B. beim Nachlassgericht oder über einen Notar - beantragen, und das Auslandsvermögen nicht oder mit einem sehr geringen Wert angeben. Es kann aber auch sein - ich kenne ja das jeweilige Ausland nicht, - das Sie dort den in Deutschland ausgestellten Erbschein verwenden und ggf. für Gültig bekommen. Es kommt ja auch darauf an, wofür sie ihn benötigen. Immobilie oder Bankvermögen usw.
mfg
PB.
lieben Dank für die Antwort. Das hilft! Ich habe im Internet geschaut und herausgefunden, dass der dt. Erbschein in Italien sowieso nicht anerkannt werden würde. In Italien gibt es Erbscheine als soclhes gar nicht.
Von daher kann ich nun auch ohne große Bedenken, den beschränkten Erbschein beantragen (und spare somit wahrscheinlich auch Geld )
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbschein.
Ich bin jedoch nicht sicher was Sie meinen.
Zum einen kann der Erbschein für einen bestimmten Zweck erteilt werden, etwa zur Berichtung des Grundbuchs. Das kann eine Kostenersparnis zur Folge haben.
Eine Beschränkung kann auch dann sinnvoll sein, wenn deutsches Recht auf einen Teil des Nachlasses angewendet wird.
Zum Beispiel für einen Österreich der ein Grundstück in Deutschland hat. Dann kann er einen Fremdrechtserbschein - bzw. auf das Grundvermögen in Deutschland einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen.
Einen beschränkten Erbschein macht man in erster Linie bei Grundbesitz in einem Land und and. Vermögen/Besitz in einem anderen land, weil die Erbgesetze u.u. unterschiedlich sind. Insbesondere die Ehefrau erbt unterschiedlich und die deutsche Höfeordnung sagt auch wieder was anderes aus. Ggfls. von einem Anwalt für Ebrecht beraten lassen. Das kann man hier nicht mal eben schnell abhandeln.
zum ausland kann ich nichts sagen,der beschränkte erbschein ist dazu gedacht,z.b.grundstücksumschreibungen vorzunehmen und kann nur für jeweils 1 sache verwendet werden.handelt es sich z.b.um noch andere angelegenheiten wo ein erbschein gebraucht wird,so wird der sog."grosse"erbschein benötigt!