Beschränktes Halteverbot unwirksam?

Also nehmen wir mal an, das ein Pkw VOR einem beschränktem Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen (kennzeichnet die Mitte) steht. Anfang und Ende sind nicht definiert. Steht dann der besagte Pkw im Halteverbot oder nicht?

Ich habe jetzt folgendes rausgefunden: Zitat: „Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden.“

Laut dem Satz, ist doch dann das Schild unwirksam, oder?

Quelle ist folgende: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat286.htm

Hallo

Also nehmen wir mal an, das ein Pkw VOR einem beschränktem
Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen (kennzeichnet die Mitte)
steht. Anfang und Ende sind nicht definiert. Steht dann der
besagte Pkw im Halteverbot oder nicht?

Ja. „Das Ende der Haltverbotsstrecke ist stets zu kennzeichnen, wenn Haltverbotsschilder wiederholt aufgestellt sind“. (Dein eigener Link!)

Wenn man vor einem Schild steht, das die Mitte eines Haltverbots kennzeichnet, dann steht man logischerweise mittendrin, auch wenn man das Anfangsschild nicht sieht.

smalbop

Servus, smalbop

wars denn nicht zumindest früher so, daß ein Halteverbotsschild, das alleine rumsteht, bis zur nächsten Einmündung gilt?
Und die Fragestellerin steht, wie du ja selbst sagst, auf jeden Fall im Halteverbot (auch wenn kein weiteres Schild existieren würde?).
Irre ich mich?

Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.
Gruß manu

hi,
halt verbot und eigeschränktes halt verbot gilt jeweils bis zur kommenden kreuzung oder einmündung.

vom prinzip her muss jeder, der sein fahrzeug abstellen will nachprüfen, ob dort geparkt oder gehalten werden darf. nötigenfalls muss er zurückfahren, und prüfen.

ach wenn es in diesem fall zwiespaltig ist, ist aber durch besagtes vz zu erkennen, dass dort nicht gestanden werden darf. das allein reicht aus, um die owi zu begründen.

hauptmann

Hallo,

danke für die Aufklärung. Also habe ich doch noch nicht alles aus der Fahrschule vergessen!

Gruß Manu