Beschränkung des Verlustrücktrags!

Hallo,

es wurde 2007 normal gearbeitet. Von 01/08-09/08 war er Arbeitssuchend. Seit 10/08 ist er selbständig tätig. Jetzt hat er seine erste Steuererklärung als selbständiger Unternehmer abgegeben und Post vom Finanzamt erhalten mit der Frage " Ob er einen Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2007 stellen möchte."

Kann mir bitte einer mal sagen was das genau ist?

Mit der Einkommensteuererklärung 2007 hat er Steuern zurückbekommen. 2008 hat er mit dem Unternehmen erstmal Verlust gemacht da er ja Waren etc einkaufen musste.

Was genau ist für Ihn sinnvoll?

LG wallinheimo

Hallo
Der Verlustabzug richtet sich nach §10d Einkommensteuergesetz. Heißt, Verluste, welche im betreffenden Jahr nicht ausgeglichen werden können, sind auf das vorangegangene Jahr zurückzutragen (an sich ne praktische Sache).
Auf Antrag (daher die Nachfrage) kann dieser Abzug verhindert oder betragsmäßig beschränkt werden (evtl. sinnvoll, wenn sich ein Rücktrag auf das vergangene Jahr nicht auswirkt, weil z.B. die Steuer 0€ war, etc.)