Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mich nebenbei als Reseller über das Internet zu versuchen, Pflichten die mich als gewerblicher Händler treffen gem. Fernabsatzgesetz sind mir bewusst. Interessant sind für mich Dekorationsartikel, diese möchte vom Hersteller beziehen, zum Weiterverkauf nun noch ein paar Fragen:
Darf mir der Hersteller von dem Ich die Artikel beziehe vorschreiben wie Ich die Ware weiterverkaufen darf oder nicht, bespielsweise untersagen, dass Ich die Artikel über Ebay vertreibe? Oder werde Ich mit dem Kauf Eigentümer der Ware und es ist meine Sache wie Ich mit der Ware verfahre?
Aus Schutz vor Nachahmern möchte Ich die Orginalverpackung der Ware gegen eine neutrale Austauschen. Darf Ich dies?
Muss ich mich an den empf. VK halten, oder kann dieser weit drunter oder drüber liegen?
Vllt. könnt Ihr mir diese grundlegenden Verständnisfragen beantworten, Ich bedanke im Voraus für Eure Hilfe!
zu 1 und 3.) Dir kann eigentlich keiner vorschreiben wie und zu welchen Konditionen du Produkte verkaufst. Dem gegenüber brauch dein Zuliefer dich aber auch nicht mehr zu beliefern wenn er mit deiner Vertriebspolitik nicht einverstanden ist.
Viele Hersteller die der Meinung sind das Ihre Produkte besonders hochwertig sind lehnen den Vertrieb über Ebay/Onlineshop ab um Ihren Offlinekunden eine gewisse Exklusivität zu bieten.
Das mit der Umverpackung ist schon sehr problematisch da dir ein Rechtemißbrauch vorgeworfen werden kann.
Wichtig ist wenn du deine Produkte dauerhaft über einen Zulieferer beziehen willt, dass du einen Vertrag mit Ihm schließt worin er erklärt das er mit deiner Vertriebsform, Preisgestlltung, und Umverpackung einvertstanden ist. Ein OK per Email ist nicht ausreichend.
zu 1 und 3.) Dir kann eigentlich keiner vorschreiben wie und
zu welchen Konditionen du Produkte verkaufst.
Das kann er sehr wohl. Die Vertragsfreiheit lässt auch das Vereinbaren von Vertragsstrafen zu. Und Schadensersatzforderungen wären auch so möglich bei Vertragsbruch.
Dem gegenüber
brauch dein Zuliefer dich aber auch nicht mehr zu beliefern
wenn er mit deiner Vertriebspolitik nicht einverstanden ist.
zu 1 und 3.) Dir kann eigentlich keiner vorschreiben wie und
zu welchen Konditionen du Produkte verkaufst.
Das kann er sehr wohl. Die Vertragsfreiheit lässt auch das
Vereinbaren von Vertragsstrafen zu. Und
Schadensersatzforderungen wären auch so möglich bei
Vertragsbruch.
Nein, das kann er nicht. Die Festlegung von Fest- oder Mindestweiterverkaufspreisen ist eine sog. Hardcore-Wettbewerbsbeschränkung, die auch in Bagatellfällen nahezu ausnahmslos gegen Kartellrecht verstößt. Und beim Kartellrecht ist Schluß mit Vertragsfreiheit.
Für das Verbot, Ware über das Internet oder insb. Auktionsplattformen zu vertreiben, gilt prinzipiell nichts anderes; eine solche Bestimmung kann aber im Einzelfall ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt und zulässig sein. Ob es bei irgendwelcher x-beliebiger Dekoware einen solchen Rechtfertigungsgrund gibt, weiß ich nicht, bezweifle ich aber durchaus.
Dem gegenüber
brauch dein Zuliefer dich aber auch nicht mehr zu beliefern
wenn er mit deiner Vertriebspolitik nicht einverstanden ist.
Ja, das wäre die mildeste „Bestrafung“.
Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn Lieferant und Weiterverkäufer sich einig sind, dass der Lieferant seine Lieferungen einstellen wird, wenn der Weiterverkäufer z.B. die Preisvorgaben des Lieferanten nicht einhält, dann ist auch das kartellrechtswidrig. Einen Neuabschluß allerdings kann der Lieferant in Tat verweigern - es sei denn, er wäre in diesem Bereich marktbeherrschend; dann braucht er für seine Weigerung einen sachlichen Grund.