Hallo zusammen,
hier eine fiktive Situation:
Person A erhält den Steuerbescheid 2016 (inkl. geändertem Bescheid 2015). Aus 2016 wird ein zvE von -9.000€ nach 2015 rückgetragen. Davon werden allerdings nur -6.500€ berücksichtigt. Die Differenz fällt unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben.
Frage 1: Wie definieren sich diese beschr. abziehb. Sonderausgaben?
Frage 2: Sind diese ‚negativen Einkünfte‘ somit im Sinne einer Minderung der Steuerbelastung verloren, oder können diese durch eine Begrenzung des Verlustrücktrages erhalten bleiben? (Verlustvortrag?)
Bzw. gibt es eine andere Möglichkeit diesen Verlust ‚einzusetzen‘?
Vielen Dank schonmal im Voraus