beschränkt abziehbare Sonderausgaben im Verlustrücktrag

Hallo zusammen,

hier eine fiktive Situation:
Person A erhält den Steuerbescheid 2016 (inkl. geändertem Bescheid 2015). Aus 2016 wird ein zvE von -9.000€ nach 2015 rückgetragen. Davon werden allerdings nur -6.500€ berücksichtigt. Die Differenz fällt unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben.
Frage 1: Wie definieren sich diese beschr. abziehb. Sonderausgaben?
Frage 2: Sind diese ‚negativen Einkünfte‘ somit im Sinne einer Minderung der Steuerbelastung verloren, oder können diese durch eine Begrenzung des Verlustrücktrages erhalten bleiben? (Verlustvortrag?)
Bzw. gibt es eine andere Möglichkeit diesen Verlust ‚einzusetzen‘?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Servus,

zurückgetragen werden nicht ausgeglichene negative Einkünfte, nicht ein negatives zu versteuerndes Einkommen.

Im ESt-Bescheid ist die ganze Rechnung von den einzelnen Einkünften bis zum zu versteuernden Einkommen Punkt für Punkt zu lesen. Wenn Du sehen möchtest, welcher Betrag für einen Verlustrücktrag relevant ist, hörst Du bei der Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“ auf zu lesen. Was danach kommt, ändert überhaupt gar nichts mehr an den Einkünften. Und ganz richtig: Da stehen auch die Sonderausgaben, sowohl die beschränkt als auch die unbeschränkt abziehbaren.

Was Sonderausgaben sind, steht in § 10 EStG, und zum Thema „beschränkte Abzugsfähigkeit“ gibt es dort den Absatz 3.

Klarer wird die Chose, wenn Du ganz strikt bei den Begriffen bleibst und nicht mit Gänsefüßchen jonglierst: Ein negatives zu versteuerndes Einkommen und ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte sind zwei Paar Schuhe.

Schöne Grüße

MM

Danke für deine Erklärung. Da ich aber kein Fachmann in Sachen Steuern bin, werde ich daraus auch nicht ganz schlau… Heißt das nun, dass diese Sonderausgaben nicht zurückgetragen werden dürfen? Und somit diese für mich ‚verloren‘ sind?

Zurückgetragen wird ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.

Alles, was bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erst danach abgezogen wird, dazu gehören Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und noch einige anderen Sachen, wirken sich nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind, aber nicht auf den Verlustrücktrag.

Schöne Grüße

MM