Liebe/-r Experte/-in,ich nutzte das Angebot von dem DSL Anbieter und noch ein Extra dazu.Nämlich wählte einen Satellitenreceiver.Nachdem ABER ich den Mitarbeiter fragte,ob man mit dem Receiver auch 4 Satelliten(mittels DISEqC Schalter) empfangen kann.Der Mitarbeiter sicherte zu,dass es mit dem Receiver möglich ist.Nachdem das Gerät angekommen ist,am gleichen Tag versuchte ich vergeblich den Receiver auf die 4Satelliten einzustellen,welche bei meinem Sat Spiegel SCHON voreingestellt sind—und beim alten Gerät von mir immer noch empfangbar sind.Es funktionierte nicht.Ich darauf rief den Kundenservice an.Zu mir ist gesagt worden,dass die Funktionen mit 4Satelliten nicht mehr verfügbar sind und ich darf den Receiver,so wie der ist,behalten.Und mit dem Gerät machen,was ich will.So etwa auf die Art.Sie haben es bestellt und geliefert bekommen.Was der Mitarbeiter noch bemerkte.Der Hersteller vom Gerät meldete Insolvenz an und somit ist kein Update oder ähnliches verfügbar.Da kann man nichts machen…Meine Frage ist die.Kann ich das Gerät zurückgeben und mein Geld zurückverlangen?Oder nicht.In dem Heft der Bedienungsanleitung des DSL Anbieter ist es auch vorgegeben.Man habe Möglichkeit bis zu 4Satelliten zu empfangen.Somit ist die Möglichkeit,dass ich den Mitarbeiter damals falsch verstanden habe,ausgeschlossen.Sie schickten mir das Austauschgerät,welches eben keine Funktionen,welche in der Bedienungsanleitung ANGEGEBEN sind,lieferte.Es funktioniert nicht so ,wie es eigentlich in der Bedienungsanleitung des Receiver ANGEGEBEN ist.Was sagt Ihr.Wer hat da das Recht.Und auf was?Ich bin bereit das Geld für das Gerät zu bezahlen,welches wohl gemerkt 200,-€ kostet,das ich bestellt habe.Geliefert bekomme ich ein Gerät,welches aber nicht funktioniert.Darf ich mein Geld zurückhaben?Oder Pech gehabt.Wie es vom Mitarbeiter der Kundenbetreuung zu mir angedeutet gebracht worden ist.Ich danke Euch für Ihr Info bzw. Hilfe.Jörg
Meine Frage ist die.Kann ich das Gerät zurückgeben und mein Geld zurückverlangen?Oder nicht.In dem Heft der Bedienungsanleitung des DSL Anbieter ist es auch vorgegeben.Man habe Möglichkeit bis zu 4Satelliten zu empfangen.
Die Insolvenz des Hersteller ist unbeachtlich. Es haftet der Verkäufer für zugesicherte Eigenschaften. Wenn die fehlen haben SIe die normalen Gewährleistungsrechte bis hin zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufs). Nehmen Sie am besten einen Anwalt.
Hallo Jörg,
die telefonische Mitteilung des Servicemitarbeiters, Du könntest 4 Satelliten empfangen, ist wertlos.
Wenn allerdings die Gerätebeschreibung etwas vorgibt, was nicht erfüllt wird, besteht im ersten Rechtszug Umtauschpflicht!
Wenn das nicht zu Deiner Zufriedenheit erledigt wird, kannst Du Dein Geld zurückfordern!
Der Hinweis, der Gerätehersteller sei inzwischen insolvent, soielt keine Rolle, da hier die Händlergarantie greift. Der H#ändler ist also garantiepflichtig!
Schicke das Gerät zurück und fordere schriftlich Dein Geld zurück. (Nachweise sichern!)
Du solltest auch schon mal den Klageweg ankündigen!
Viel Erfolg - Ernst
Wenn eine Ware nicht die „versprochene“ Leistung erbringt ist das ein Fall der Gewährleistung. Dir steht primär Verbesserung oder Nachtrag zu, d.h. die Ware muss die „versprochene“ Leistung bieten. Geschieht das nicht, steht Dir Wandlung zu, d.h. Du mußt die Ware zurück geben und bekommst dafür Dein Geld wieder.