Bewohner ist nach §1831 BGB geschlossen/beschützt untergebracht und wurde zu einem Termin von der Ausländerbehörde vorgeladen. Wegen der Unterbringung ist eine Begleitung notwendig.
Betreuer und Wohnheimpersonal finden den jeweils anderen dafür zuständig.
Wer von beiden hat die Pflicht zum Transport und Begleitung?