Beschuldigter erscherint nicht am Gerichtstermin

Hallo

Wie wird folgende Situation weiter gehen , was passiert nun als nächster Schritt ?

Situation :

Ein ehemaliger Geschäftsinhaber ist wegen Insolvenzverschleppung angeklagt , zum Gerichtstermin sind geladen , Finanzamt , Krankenkasse , Ordnungsbehörden , und ehemalige Mitarbeiter , da noch Lohn und Gehaltszahlungen inclusive Sozialer Leistungen offen stehen .

Die geladenen Zeugen erscheinen vor Gericht , der Beklagte fehlt .

Das Gericht beschliesst nach ca 15 Minuten Wartezeit das ganze zu vertagen.

Die Zeugen hatten sich zum Teil Urlaub genommen , ein Tag Urlaub für den A… da ja keine Verhsandlung statt gefunden hatte , gibt es auch kein Zeugengeld .

Wie geht das jetzt weiter , also der Ablauf , die Schritte die jetzt eingeleitet werden.

gruss

Toni

Hallo,

Möglichkeiten:

Festnahme des Angeklagten, Vorführung zur Hauptverhandlung

Haftung für sämtliche durch das unentschuldigte Fehlen hervorgerufene Schäden. Die Zeugen müssen - auch wenn der Beschuldigte nicht erscheint - entschädigt werden; das wird zunächst von der Gerichtskasse vorgestreckt und dann im Rahmen der Gerichtskosten vom Angeklagten/Verurteilten erstattet werden.

Gruss

Iru

Der Richter wird einen „Vorführbefehl“ ausstellen lassen. Damit wird der Angeklagte quasi zur „Fahndung“ ausgeschrieben ( ähnlich wie bei einem Haftbefehl ).

Zusätzlich könnte ich mir noch vorstellen wird ein kleines Ordnungsgeld für das nicht entschuldigte fernbleiben von der Verhandlung geben ( Größenordnung meist zwischen 150-300 € ).