Hallo liebes Forum,
Problem 1 :
Herr X wird angezeigt bei der Polizei, wegen gefährlicher Körperverletzung, und ihm werden einige Dinge vorgeworfen, die er aber abstreitet
d.h. die Körperverletzung (der Tathergang) ist gar nicht so gewesen wie das vermeintliche Opfer dargestellt hat.
Nun wird Herr X vorgeladen zur Polizei zu gehen, um eine Aussage zu machen, zu dem Tatvorwurf.
Herr X weiß aber nicht, ob er dazu was sagen soll.
Zur Polizei muss er gehen…aber aussagen !?
Herr X bekommt den Rat von Person A nix zu sagen, damit man die Aussage später nicht gegen ihn verwenden kann…und von Person B bekommt er den Rat doch alles auszusagen, damit der Tathergang gleich richtig gestellt werden kann, bei der Polizei.
Herr X ist nun ratlos, was er machen soll :
- aussagen
- nicht aussagen
Problem 2
Herr X kann sich keinen Anwalt finanziell leisten und muss sich einen Beratungsschein zur Rechtsberatung, für einen Anwalt; beim zuständigen Amtsgericht.
Dies will er tun bevor er zur Polizei muss.
Also eine kurze Rechtsberatung, vor dem Termin bei der Polizei !
Das Amtsgericht verweigert aber den Beratungsschein und der Rechtspfleger verlangt, dass Herr X erst seine Aussage bei der Polizei machen soll und dann bekäme er erst den Beratungsschein !
Herr X will aber sich erst beraten lassen, durch einen Anwalt, eben weil er nicht weiß was das Beste ist, wenn er zur Polizei muss !
Frage :
weiß jemand, hier im Forum, einen Rat zu Problem 1 und zu Problem 2 ?
Danke schon mal für alle Antworten 
und liebe Grüße !