Beschulung eines behinderten Kindes in D

Hallo,
ist es richtig, daß ein behindertes Kind in dem Ort in dem es angemeldet ist in die Schule gehen muss? Ist es auch richtig, daß man wenn man einen franz. Wohnsitz hat, einen Schulkostenbeitrag abzuleiten hat und den notwendigen Integrationslehrer selbst bezahlen muss?
Wie ist das dann mit einer Waldorfschule, denn die ist ja nicht in jedem Ort.
Danke für eure Antworten.
Peter

Hallo Peter,

ich meine, mich erinnern zu können, dass Kinder im Grundschulalter in diese Schule, die ihrem Einzugsgebiet zugeteilt worden ist, auch eingeschult werden muss. Allerdings klappte das damals bei meinem Jungen in Berlin völlig unproblematisch, ihn in einer Montessorischule anzumelden.

Wenn ein Kind behindert ist, kommt es doch darauf an, welcher Art diese Behinderung ist und ob dem in der schulischen Ausbildung überhaupt sonderpädagogisch Rechnung getragen werden muss.

Dazu würde ich mich an das zuständige Schulamt wenden. Sonderschulen fallen ja wohl eher nicht unter „Einzugsschule“.

Wie das bei Wohnsitz in Frankreich ist, kann ich Dir nicht sagen. Aber wenn das Kind einen deutschen Pass hat, ist es ja eigentlich logischerweise auch deutscher Staatsbürger und fällt damit unter deutsche Gesetze, wonach jedes Kind der Schulpflicht unterliegt.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße
Jana

Hallo Peter,
es gibt hinsichtlich des Schulrechtes viele länderspezifische Unterschiede. Ich sag dir mal, wie es bei uns ist.

ist es richtig, daß ein behindertes Kind in dem Ort in dem es
angemeldet ist in die Schule gehen muss?
Ist es auch richtig,
daß man wenn man einen franz. Wohnsitz hat, einen
Schulkostenbeitrag abzuleiten hat und den notwendigen
Integrationslehrer selbst bezahlen muss?

Da die Gemeinden die Träger der Grund-, Haupt- und Realschulen sind, geht man natürlich davon aus, dass die Kinder aus dem Gemeindebezirk in die entsprechenden Schulen gehen. Will man das Kind woanders hingeben, muß man einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Es muß nämlich, wenn die andere Schule das Kind aufnimmt (das muß sie nicht) , von der Gemeinde ein Gastschulgeld gezahlt werden. Man braucht also schon gute Gründe.
Wenn du jetzt also keine Gemeinde im Hintergrund hast, die dieses Gastschulgeld zahlt, mußt du es wohl, sofern die Gastgebergemeinde nicht darauf verzichtet, selber zahlen.
Bei uns werden Integrationsmaßnahmen vom Kreis und vom Land bezahlt. Denen dürfte es relativ wurscht sein, ob diese Maßnahmen an der einen oder anderen Schule stattfinden. Aber: du hast ja auch keinen Kreis und kein Land, in dem du wohnst. Man wird sich also sträuben. Das könnte man aber, denke ich, einklagen. Ich würde mal mit dem Jugendamt des zuständigen Kreises sprechen.

Wie ist das dann mit einer Waldorfschule, denn die ist ja
nicht in jedem Ort.

Kein Problem aus kommunaler Sicht. Weltanschauliche Gründe sind gute Gründe im oben genannten Sinn. Privatschulen kosten Dich aber Schulgeld.

Alles Gute für Dich und die Deinen

Heike