Ich hab schon mal gefragt, aber nun hat sich was an meiner Situation geändert.
Ich habe nunmehr erfahren das mein Arbeitgeber den Lohnanteil aus der Umlage für das Beschäftigungsverbot schon am 27.10.2011 ausgezahlt bekommen hat.
Bis heute habe ich davon nichts gesehen, denn er behält das Gehalt zur Zeit noch für sich ein.
Wie lange darf er das machen ohne sich wegen Sozialvers.betrugs strafbar zu machen?
diese sehr spezielle Frage solltest du an deine(n) Fachanwältin / Fachanwalt für Arbeitsrecht stellen und auch mit ihr/ihm besprechen. In diesem Fall kann ich dir leider nicht helfen.
Viel Erfolg, bustobaer
Das Arbeitsentgelt ist in der Regel an dem Tag fällig, der im Arbeitsvertrag als Fälligkeitstag vereinbart wurde.
Sozialversicherungsbetrug begeht ein AG nur, wenn er keine Beiträge an die KV abführt. Ich gehe davon aus, dass das im vorliegenden Fall nicht der Fall ist, da er die Erstattung schon bekommen hat.
für einen Betrug ist die Zeitspanne noch zu kurz.
Setzte dem Arbeitgeber schriftlich in Verzug, setz ihm eine Frist von 14 Tagen mit konkretem Datum.
Danach ist er in Verzug. Sollte er Versicherungsbeträge nicht abführen, hat er die Sozialversicherungsträger am Hals. Denen könntest du eine Kopie deines Schreibens senden.
Für Schäden, Verzugszinsen muss er aufkommen.
Sollte er dann nicht zahlen, musst du ihn verklagen.
Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte.
Viel Glück