Hallo,
was für Möglichkeiten gibt es, wenn eine Person sich aufgrund mangelnder Pflege und Instandhaltung von Gehwegen sich körperlich verletzt…was kann diese Person gegen den Verantwortlichen tun?
Hallo,
was für Möglichkeiten gibt es, wenn eine Person sich aufgrund mangelnder Pflege und Instandhaltung von Gehwegen sich körperlich verletzt…was kann diese Person gegen den Verantwortlichen tun?
Hallo,
verantwortlich ist die Behörde - also müsen Ansprüche bei dieser geltend gemacht werden.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
welche Ansprüche können geltend gemacht werden…auf welche rechtl. Paragraphen kann man sich stützen?
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Also wenn die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ihre Instanhaltungs- und Instandsetgzungspflicht für die Straße nicht wahrnimmt, so verletzt sie die ihr zukommende Verkehrssicherungspflicht. Entsteht jemandem hieraus ein Schaden, so haftet die Gemeinde gem. § 823 Abs. 1 BGB.
Gruß
Dea
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Hallo Dea,
vielen Dank für die Info.
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