Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer vorbringen

Hallo an mögliche Kenner der Materie!

Wenn man sich über einen (unseriösen) Anwalt beschweren möchte:

Gibt es Möglichkeiten, als Privatperson zu erfahren, ob dieser Anwalt bereits dort negativ „aufgefallen“ ist?

Falls nein, wäre dies über einen hierzu eingeschalteten Juristen möglich?

Ist es ratsam(ggf. sogar üblich) eine Beschwerde durch einen Juristen vortragen zu lassen? Ein windiger Anwalt wie in diesem Fall wird, da er - immer nur - mit einem Kollegen (gleiches „Niveau“) bei Beratungen (sicher als Strategie, da „Zeugen“ immer vorhanden) anwesend war, Dinge zu seiner Verteidigung erfinden, das ist in diesem Falle sicher.

Wie lange (Jahre) sind Gerichtsurteile gespeichert/einsehbar? Ziel wäre, zu prüfen, ob der o.g. Ra bereits von einem (eigenen) Mandanten verklagt wurde, bspw. Rückzahlung der Acto-Zahlung.
Man benötigt hierfür wahrscheinlich einen Juristen, ist das korrekt?

Für Hinweise meinen Dank im Voraus!

Mike

Nein.

Hallo,

jede Anwaltskammer bietet im Rahmen der Selbstverwaltung schlichtungs- und Beschwerdeverfahren an, zB hier:

https://rak-stuttgart.de/unser-service-fuer-buerger/schlichtungen-und-beschwerden/

Dafür benötigt man grundsätzlich keinen Anwalt.

&Tschüß
Wolfgang