Beschwerde gegen Betreuer beim LG ohne Anwalt?

Guten Tag,
wenn in einem Betreuungsverfahren schon einmal Beschwerdegründe bekanntgegeben worden sind (ohne sie formal als „Beschwerde“ zu bezeichnen) und das Gericht nicht darauf reagiert - ist es dann möglich, die Beschwerde gleich beim Landesgericht einzureichen oder braucht man dafür einen Anwalt?
Was kann man als Angehöriger außer dem Beschwerdeverfahren noch tun, wenn es reichlich Verdachtsmomente gibt, daß mit dem Vermögen schlampig umgegangen wird und möglicherweise falsch abgerechnet wird???

Bin sehr dankbar für Hinweise.

Die Beschwerde kann man schon so einreichen, aber es gibt für solche Fälle extra Schlichtungsstellen, da mal nachfragen.

Hallo,

mein Sohn hat ein Praktikum beim Amtsgericht gemacht, u. a. war er bei mehreren Verhandlungen dabei. Einen Ausspruch des Richters hat er sich sofort gemerkt: „Hier zählen nur Fakten, Fakten, Fakten.“ „Reichlich Verdachtsmomente“ ist nichts, Null.

Nach meiner Kenntnis kann nur ein Anwalt in einer Betreuungssache Beschwerde einlegen. Sie selbst können sich beschweren, so viel Sie wollen, das Gericht ist nicht einmal verpflichtet, Ihnen zu antworten.

Noch einmal ganz deutlich: nennen Sie Roß und Reiter. Z. B. „der Betreuer hat sich 10.000 Euro vom Konto der Betreuten genommen und in der Kneipe „Zur letzten Instanz“ vor den Zeugen A, B, und C damit geprahlt, dass er jetzt erst einmal auf Kosten seiner Betreuten nach St. Pauli fährt und die Puppen tanzen lässt. Anschrift der Zeugen:“

Alles andere ist Quatsch. Ihr Anwalt wird Sie sicher gerne beraten.

Gruss

Andreas