Beschwerde gegen die Ausländerbehörde wo?

Hallo,
Auch ich habe eine Frage?
Meine Frau lebt bei mir in Deutschland mit einer Duldung.
Darf natürlich nicht arbeiten!!(Nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde)
Trotzdem haben wir es versucht,und ein Formular von der Ausländerbehörde bekommen und ordnungsgemäß ausgefüllt.Die Ausländerbehörde hat uns mitgeteilt,daß das Arbeitsamt entscheiden muß,und nicht die Ausländerbehörde.Das Arbeitsamt hat meiner Frau erlaubt zu arbeiten!!
Darauf nahm Die Ausländerbehörde meiner Frau den Pass ab,mit der Begründung das Regierungspräsidium in Karlsruhe würde Ihr ein Arbeitsvisum(provisorisch)erteilen,da Ihre Arbeit eh nur befristet auf 3Monate wäre.
Aber da Ihr Pass nicht mehr zurück kam,rief ich auf dem Präsidium an,und die teilten mir mit das der Pass einbehalten wird.Wir hatten am 12.Januar einen Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart und der Richter hat die Ausländerbehörde aufgefordert meiner Frau diese befristete Arbeit zuerlauben.Auch muß Sie noch den A1 Test nachholen,den Sie gerne mit Ihrer Arbeit selbst bezahlen möchte.
Fakt ist auf jeden Fall, den Pass haben wir wieder bekommen und nach 7Wochen bescheid bekommen das meine Frau nicht arbeiten darf!!!Das Regierungspräsidium nach eigener Aussage hat mir geschrieben das Sie es versucht haben,aber das letzte Wort hat die Ausländerbehörde!!!
Die hat aber selbst gesagt,die Ausländerbehörde kann das nicht entscheiden!!!
Es besteht gegen meine Frau keine Abschiebung an!!!

keine ahnung, wie Sie auf mich als experten kommen. jedenfalls kann ich in rechtsfragen keine auskunft erteilen, da ich mich damit nicht auskenne. mfg udo

keine ahnung, wie Sie auf mich als experten kommen.
jedenfalls kann ich in rechtsfragen keine auskunft erteilen,
da ich mich damit nicht auskenne. mfg udo

Sorry Udo,
Bin noch neu hier,und war so am testen…
Gruß Stefan

Ein herzliches Hallo zurück !

Vorab muss ich erst mal klarstellen, dass ich kein Experte für das Ausländerrecht bin.

Ganz allgemein verwaltungsrechtlich gesehen kann ich nur so viel zur Frage beitragen: für eine belastende Maßnahme muss im öffentlichen Recht immer ein förmlicher Bescheid ergehen, gegen welchen Rechtsmittel eingelegt werden können. Welche das sind, ergibt sich aus der sich dort am Ende befindlichen „Rechtsbehelfsbelehrung“. Im allgemeinen ist es ein Widerspruch bzw. in Steuer- oder Bußgelddingen auch ein Einspruch oder manchmal kann man auch direkt den gerichtlichen Weg einschlagen, wenn ein Vorverfahren gesetzlich nicht bestimmt worden ist.

Wer im vorliegenden Fall für was zuständig ist, kann ich leider nicht beantworten. Ich wünsche viel Erfolg bei der weiteren Abwicklung und hier gibt es bestimmt auch einen Experten, der für die Anfrage geeigneter ist als ich.

Schöne Grüße
Gerhard

Hallo Stefan und Mod.
Kann euch leider nicht helfen.
In dieser Thematik kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Trotz aller Probleme… ein schönes Wochenende
LG Benno