Beschwerde gegen einen Anwalt

Hallo,
ich hatte 2009 einen Verkehrsunfall, habe auch gleich darauf einen Anwalt damit beauftragt,
sich mit dem Fall auseinander zu setzen.

Am 30.10.2009 habe ich die Klageschrift vom Landgericht Darmstadt erhalten und ihn auch
gebeten, zu klagen. Das Geld für die Klage habe ich ihm überwiesen.

Da sich in dem Fall noch nichts getan hatte, habe ich mehrmals beim Anwalt angerufen und
auch einige E-Mails an ihn verschickt. Seine Aussage hierzu war immer wieder „der Vorgang
ist noch am Laufen“.

Somit habe ich heute beim Landgericht Darmstadt angerufen und habe erfahren, dass er am
14.12.2011 erst die Klage eingereicht hat.

Meine Fragen hierzu:

  1. Kann ich meinen Anwalt sofort wechseln, da er nicht in meinem Interesse gehandelt hat?

  2. Kann ich meine Kosten zurückfordern?

  3. Kann ich gegen ihn klagen? Gegenstandswert der Klage ist immerhin 19.780,71€!!!

  4. Kann ich Zinsen einfordern?

Oder was würden Sie an meiner Stelle tun?

Für eure Bemühungen und einer Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Liebe Grüße

Hallo,
zunächst einmal ist mir schleierhaft, warum man 2 Jahre wartet. Was hat der RA in der Zwischenzeit getan (Schriftverkehr, Gutachten?). Ansonsten wäre zunächst die Beschwerde bei der RA-Kammer der nächste Schritt. Ich kenne den Fall nicht, was in den 2 Jahren alles vorgenommen wurde. Den RA hätte ich auf alle Fälle bereits gewechselt, denn auch RA sind gehalten, alles zügig zu bearbeiten. Was mit Schadenersatz gegenüber dem RA ist, kann ich nichts sagen. Mein Tipp: Einen anderen RA suchen, wenn nicht selber, dann über die RA-Kammer. Was dann noch zu retten ist, weiß ich auch nicht. Weiter kann ich hierzu nichts sagen und möchte es auch nicht.
Viel Glück bei einem anderen RA!

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe dies noch mal öffentlich gestellt, um andere Erfahrungen / Meinungen zu hören.

Viele Grüsse
A. Kilic