Guten Tag,
ein Autor veröffentlich einen Roman (in dem ein Anwalt eine Rolle spielt) samt dazugehöriger Internetpräsenz.
An dem Untertitel des Werkes, „Ein Hamburger Ammenmärchen“, stört sich
RA Ammen, welcher in Hamburg tätig ist, und droht hiergegen vorzugehen.
M.E. sollte dies nicht möglich sein.
Inwiefern ist das möglich? Das Wort Ammenmärchen hat seine etymologischen Wurzeln vor Jahrhunderten.
Am Ende könnte ja dann keine Romanfigur einen Namen tragen.
Ich vermute, wenn der Anwalt seinem Beruf nachkommt und ein amoralisch handelnder Mensch ist, würde das ein Problem sein, wäre er ein philantroper Strahlemann, wäre alles okay?
Hallo,
normalerweise ist das auch nicht möglich,Stichwort künstlerische Freiheit.
Denn dieses Urteil
http://www.focus.de/kultur/buecher/verfassungsgericht_aid_135640.html
ist in meinen Augen ein glattes Fehrlurteil und rein Politisch motiviert (man will ja mal wieder den Migranten ********).
Denn die Begründung ist hahnebüchend, schließlich kann das ja jeder behaupten, das er sich beim Poppen in einem Buch „Wiedererkennt“.