Hallo. Wir haben vor drei Wochen eine Wohnung für 50% des Verkehrswertes im ersten Termin ersteigert.Nach zwei Wochen haben wir den Bescheid über den Zuschlag bekommen.Eine Woche später also drei Wochen nach der Versteigerung bekommen wir auf einmal einen Brief das jemand Beschwerde gegen den Zuschlag eingelegt hat.Notar, Bank, Gerichtskosten usw.alles schon erledigt bzw.bezahlt.Renovierung (im großen Ausmaß)schon begonnen Durchbruch Wand versetzt alle Türrahmen und Türen raus Fußleisten raus. Statiker ,Heizungsmonteur,Kaminsanierer beauftragt.Derzeitige Mietwohnung schon gekündigt.Was jetzt?Was kann jetzt auf uns zukommen?Kennt einer von euch so einen Fall?Schnelle und positive Antworten würden uns beruhigen.Negartive Antworten sind naturlich auch erlaubt.Hauptsache wir wissen was los ist.Gruß Michael.T
Hallo Michael,
AUTSCH!!! Böser Fehler.
Nach einer ersten Zwangsversteigerung haben sowohl Gläubiger als auch Schuldner die Möglichkeit, die Zustimmung zum Zuschlag wegen Nichterreichens der 70% Marke zu verweigern. Dies geschieht häufig und führt dazu, dass ein zweiter Termin angesetzt werden muss.
Ihr wart nie Eigentümer!!!
Ihr hättet mit den Maßnahmen nicht beginnen dürfen, so lang die o. g. nicht zugestimmt haben.
Dies hat Euch der Rechtspfleger - ich bin mir sicher - auch erläutert.
Es ist zwar richtig, das mit Zuschlag in einer ZV das Eigentum wechselt, nicht aber wenn der Erlös in der ersten ZV unter 70 % liegt.
Was könnt Ihr tun? SOFORT Kontakt mit dem Einsprucherhebenden aufnehmen und ihn „Überreden“, den Einspruch zurückzuziehen. Überreden heißt „Geld geben“. Ist es die Bank, wird diese - statt auf die zweite ZV mit völlig ungewissem Ausgang zu warten - auf Euer Angebot auf 70 % aufzustocken wahrscheinlich einverstanden sein. Wenns der Schuldner war, glaub ich aber nicht wirklich, könnte es schwieriger (=teurer) werden.
Achso! Erzählt der Bank bloß nix von Euren Umbauten!!!
Übrigens: was sagt der Verwalter des GE zu Euren Umbaumaßnahmen? Durchbruch Wand etc?
Gruß
Ralf
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Verwaltung und Miteigentümer habe ich alles über den Umbau mitgeteilt(Alle einverstanden.Zwei Wohnungen im Haus sind genauso umgebaut. Statik habe ich auch vorgelegt).Ich verstehe es einfach nicht.Rechtspfleger hat uns nicht informiert.Auch dem Notar haben wir erzählt das wir die Wohnung für 50% ersteigert haben.Morgen gehe ich zum Gericht.Gruß Michael.T
Hallo Michael,
die Antwort weiter unten ist nicht ganz richtig. So wie ich Dich verstanden habe, wurde der Zuschlag im Termin erteilt. Daher bist Du davon ausgegangen Eigentümer zu sein. Nunmehr hat jemand Zuschlagsbeschwerde (wahrscheinlich der Eigentümer) eingelegt. Diese Möglichkeit besteht, da der Zuschlag nur mit einer Frist rechtskräftig wird. Allerdings ist der Erfolg einer Zuschlagsbeschwerde eher unwahrscheinlich. Da der Zuschlag zu 50% des VKW erfolgt ist, besteht keine Verschleuderungsgefahr. Besteht noch die Möglichkeit, daß Verfahrensfehler als Begründung angebracht werden. Auch hier ist der Erfolg nicht sehr wahrscheinlich. Du solltest unbedingt den zuständigen Rechtspfleger ansprechen, wie weiter verfahren werden soll. Außerdem solltest Du schriftlich (oder zu Protokoll beim Rechtspfleger) mitteilen, daß Du mit der Beschwerde nicht einverstanden bist. Hat zwar keine direkte Auswirkung, macht aber vielleicht eine Entscheidung des Gerichts bezüglich der Zuschlagsbeschwerde einfacher.
Wenn Du hier noch Fragen hast, [email protected]
Viele Grüße
Tanja
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wie lief es?
Hallo,
wie ist es gelaufen?
Habt Ihr alles klären können?
Gruß
Ralf
Hallo,
wie ist es gelaufen?
Habt Ihr alles klären können?
Gruß
Ralf
Alles Sch… .Der Anwalt aus der Schweiz den das Gericht für den Nachlassverwalter hielt der es aber nicht ist hat Beschwerde eingelegt.Warum er beschwerde einlegen kann wenn er nicht der Nachlassverwalter ist kann ich nicht verstehen.Ich habe versucht Ihn zu erreichen ist mir leider nicht gelungen.Morgen früh gehe ich zum Anwalt und höffe das der mir weiter helfen kann.Gruß M.Tesmer
Hey, viel Glück.
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